Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, anwesend: 12

1.    Die Stadt Friedberg stellt der Maibaumgemeinschaft Rederzhausen eine noch näher zu definierende Teilfläche aus dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 995/1 der Gemarkung Rederzhausen (östlich des Feuerwehrhauses Rederzhausen) für die Aufstellung des Maibaumes der Stadtteilgemeinschaft zur Verfügung. Ein entsprechender grundstücksrechtlicher Pachtvertrag zwischen der Stadt und der Maibaumgemeinschaft ist abzuschließen.

 

2.    Die Verwaltung wird mit dem Bau des neuen Maibaumfundamentes im Ortsteil Rederzhausen beauftragt. Die Bau- und Planungskosten trägt die Stadt Friedberg. Die Arbeiten sind soweit wie möglich durch den städtischen Baubetriebshof auszuführen.

 

3.    Es wird grundsätzlich festgestellt, dass die Stadt Friedberg für den Bau, den Unterhalt und die Verkehrssicherungspflicht der Maibaumfundamente im Stadtgebiet auch auf fremden Grund zuständig ist. Deshalb ist in geeigneten Fällen eine Verlegung von fremden auf städtischen Grund zu prüfen und abzustimmen. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür künftig in den Haushaltsplanungen mit aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12          

Nein:                                          0          

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12          

     

Abwesend:

StR Losinger