Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist folgende

 

Änderungssatzung

zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg

 

vom

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg vom 25.02.2019 wird wie folgt geändert:

 

Am Ende des § 7 wird folgender neuer Absatz eingefügt:

 

„Die Höchstgebühr je Nutzungsfall beträgt in den Fällen der Ziffer (1) 280,-- €, in den Fällen der Ziffer (2) 420,-- € und in den Fällen der Ziffer (3) 250,-- €.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.04.2020 in Kraft.

 

Friedberg, den

 

 

Roland Eichmann

Erster Bürgermeister


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

StR Gürtler

FrV Kleist

StR Dr. Mersdorf