Sitzung: 20.02.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2020/059
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist folgende
Änderungssatzung
zur Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs-
und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg
vom
§ 1
Die Gebührensatzung zur Satzung
über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Friedberg vom 25.02.2019
wird wie folgt geändert:
Am Ende des § 7 wird folgender
neuer Absatz eingefügt:
„Die
Höchstgebühr je Nutzungsfall beträgt in den Fällen der Ziffer (1) 280,-- €, in
den Fällen der Ziffer (2) 420,-- € und in den Fällen der Ziffer (3) 250,-- €.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.04.2020 in Kraft.
Friedberg, den
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister