1.Beschluss-Variante:

 

Der Stadtrat erkennt das Ergebnis der Vorentwurfsplanung mit korrigierten Kostenschätzung vom 15.01.2020 an.

Der vorgelegte, korrigierte Vorentwurf soll weiterverfolgt werden.

 

Die Planung zum Umbau und zur Erweiterung der Grundschule Friedberg Süd wird auf dieser Basis mit der nachfolgenden Entwurfs- und Eingabeplanung fortgesetzt.

 

Dabei sollen optional folgende Kostenpakete in die weitere Planung aufgenommen werden:

 

Kostenpaket 1- Holzpellets-Heizung – 312.024€

Abstimmung:

 

Kostenpaket 2- Barrierefreie Erschließung der Sporthalle – 122.679€

Abstimmung:

 

Kostenpaket 3- Maßnahmen zur Bauangleichung – 102.585€

Abstimmung:

 

Kostenpaket 4- Ausweichflächen für Pausenhof – 402.500€

Abstimmung:

 

Kostenpaket 5- Bühnenausstattung – 74.750€

Abstimmung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Planungsbüros die Entwurfsplanung zu erarbeiten und einen Förderantrag, für den Schulumbau, bei der Regierung von Schwaben zu stellen. 

 

 

 

 

 

 


2. Beschluss-Variante

 

Der Stadtrat nimmt den korrigierten Vorentwurf vom 23.01.2020 des Büros Obel Architekten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Süd in Friedberg mit Kostenschätzung (prognostiziert auf Baubeginn 2021) in Höhe von 12.547.115,69 € (brutto), sowie die Kosten-pakete 1-5 in Höhe von 1.014.539,48 € für die Kostengruppen KG 200 bis KG 700 zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Planungsvariante weiter zu untersuchen: 

 

Planungsvariante 3b- Anbau im Osten auf dem bisherigen Parkplatz mit Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes.

Abstimmung:

 

Planungsvariante 3c- Anbau im Osten auf dem bisherigen Parkplatz mit Erweiterung einer Mensa in Richtung Pausen-/ Innenhof, die auch als Veranstaltungsort dienen soll. Neuschaffung eines Musikraumes

Abstimmung:

 

 

Um die Bauverzögerung und weiteren Arbeits- und Kostenaufwand zu minimieren soll in einem ersten Schritt geprüft werden, ob diese Planungsvariante mit den bisherigen Planern im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechts erfolgen kann. In diesem Falle wird die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der Schulleitung und der Förderstelle durch die bereits beauftragten Planungsbüros eine Vorentwurfsplanung erstellen zu lassen.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die Baumaßnahme mit der notwendigen neuen Planung um etwa 1 Jahr verschiebt.

 

Im Falle von erforderlichen erneuten VgV- Verfahren zur Vergabe der jeweiligen Planungs-leistungen Hochbau/Architektur, Haustechnik HLS, Elektroplanung und Tragwerksplanung wird die Verwaltung beauftragt, die jeweiligen Verfahren unter Zuhilfenahme eines qualifizierten Dienstleisters durchzuführen.   

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich bei erneut durchzuführenden Vergabeverfahren die bisherige Terminierung um etwa 2 Jahre verschieben wird und dass Teile der Grundlagenermittlung und der Vorentwurfsplanung erneut honoriert werden müssen.

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich bei erneut durchzuführenden Vergabeverfahren die bisherige Terminierung um etwa 2 Jahre verschieben wird und dass Teile der Grundlagenermittlung und der Vorentwurfsplanung erneut honoriert werden müssen.

Zudem wird es notwendig sein, die Interimscontainer der OGTS entsprechend zu verlängern.


1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             0

Nein:                                        28

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Gürtler

StR Dr. Mersdorf

 

 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

FrVe Eser-Schuberth

StR Gürtler

StR Dr. Mersdorf