Sitzung: 20.02.2020 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2020/065
1.Beschluss-Variante:
Der Stadtrat erkennt das Ergebnis der Vorentwurfsplanung mit
korrigierten Kostenschätzung vom 15.01.2020 an.
Der vorgelegte, korrigierte Vorentwurf soll
weiterverfolgt werden.
Die Planung zum Umbau und zur Erweiterung der Grundschule Friedberg Süd
wird auf dieser Basis mit der nachfolgenden Entwurfs- und Eingabeplanung
fortgesetzt.
Dabei sollen optional folgende Kostenpakete in die weitere Planung
aufgenommen werden:
Kostenpaket 1- Holzpellets-Heizung – 312.024€
Abstimmung:
Kostenpaket 2- Barrierefreie Erschließung der Sporthalle – 122.679€
Abstimmung:
Kostenpaket 3- Maßnahmen zur Bauangleichung – 102.585€
Abstimmung:
Kostenpaket 4- Ausweichflächen für Pausenhof – 402.500€
Abstimmung:
Kostenpaket 5- Bühnenausstattung – 74.750€
Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Planungsbüros die
Entwurfsplanung zu erarbeiten und einen Förderantrag, für den Schulumbau, bei
der Regierung von Schwaben zu stellen.
2. Beschluss-Variante
Der Stadtrat nimmt den korrigierten Vorentwurf vom 23.01.2020 des Büros
Obel Architekten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Süd in
Friedberg mit Kostenschätzung (prognostiziert auf Baubeginn 2021) in Höhe von 12.547.115,69
€ (brutto), sowie die Kosten-pakete 1-5 in Höhe von 1.014.539,48 € für die Kostengruppen KG 200 bis KG 700 zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird
beauftragt, folgende Planungsvariante weiter zu untersuchen:
Planungsvariante 3b- Anbau im Osten auf dem bisherigen
Parkplatz mit Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes.
Abstimmung:
Planungsvariante 3c- Anbau im Osten auf dem bisherigen
Parkplatz mit Erweiterung einer Mensa in Richtung Pausen-/ Innenhof, die auch
als Veranstaltungsort dienen soll. Neuschaffung eines Musikraumes
Abstimmung:
Um die Bauverzögerung und weiteren Arbeits-
und Kostenaufwand zu minimieren soll in einem ersten Schritt geprüft werden, ob
diese Planungsvariante mit den bisherigen Planern im Rahmen des
Leistungsbestimmungsrechts erfolgen kann. In diesem Falle wird die Verwaltung
beauftragt, in Abstimmung mit der Schulleitung und der Förderstelle durch die bereits
beauftragten Planungsbüros eine Vorentwurfsplanung erstellen zu lassen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich die
Baumaßnahme mit der notwendigen neuen Planung um etwa 1 Jahr verschiebt.
Im Falle von erforderlichen erneuten VgV- Verfahren
zur Vergabe der jeweiligen Planungs-leistungen Hochbau/Architektur, Haustechnik
HLS, Elektroplanung und Tragwerksplanung wird die Verwaltung beauftragt, die jeweiligen
Verfahren unter Zuhilfenahme eines qualifizierten Dienstleisters durchzuführen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich bei
erneut durchzuführenden Vergabeverfahren die bisherige Terminierung um etwa 2
Jahre verschieben wird und dass Teile der Grundlagenermittlung und der
Vorentwurfsplanung erneut honoriert werden müssen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich bei
erneut durchzuführenden Vergabeverfahren die bisherige Terminierung um etwa 2
Jahre verschieben wird und dass Teile der Grundlagenermittlung und der
Vorentwurfsplanung erneut honoriert werden müssen.
Zudem wird es notwendig sein, die
Interimscontainer der OGTS entsprechend zu verlängern.