Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet östlich der Georgstraße und westlich des Eisbachs im Stadtteil Bachern.

 

Der Umgriff der Satzung umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 77/0 der Gemarkung Bachern und ist im beiliegenden Lageplan vom 20.02.2020 stark umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der Antragsteller hat die Kosten der Erstellung der Einbeziehungssatzung zu tragen.

 

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Notwendigkeit einer Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes zu prüfen. Sollte eine Änderung notwendig sein, hat der Antragsteller zusätzlich auch die Kosten der Flächennutzungsplanänderung zu tragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

StR Gürtler

StRin Simone Losinger

StR Dr. Mersdorf