Die
Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches –
BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) die
12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur
Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen an der Meringer Straße und im Bereich
Derching-West zur Einarbeitung des Ausgleichsflächenkonzeptes und von
Konzentrationsflächen für den Sand- und Kiesabbau.
Die
vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für
Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte
Flächennutzungsplanänderung vom 01.10.2002 in der Fassung vom 29.07.2004 und
der revidierte Erläuterungsbericht vom 29.07.2004 sind Bestandteil dieses
Beschlusses.