Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) die 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg zur Neuausweisung von gewerblichen Bauflächen an der Meringer Straße und im Bereich Derching-West zur Einarbeitung des Ausgleichsflächenkonzeptes und von Konzentrationsflächen für den Sand- und Kiesabbau.

 

Die vom Baureferat der Stadt Friedberg in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschafts- und Freiraumplanung Brugger, Aichach, gefertigte Flächennutzungsplanänderung vom 01.10.2002 in der Fassung vom 29.07.2004 und der revidierte Erläuterungsbericht vom 29.07.2004 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              27

     

 

Abwesend:

 

StR Neumann

StRin Müllegger

StR Holzmüller

StRin Hummel