Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

A-1) Bund Naturschutz/09.02.2020

 

Die Stellungnahme der Ortsgruppe des Bund Naturschutzes vom 09.02.2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die vorgetragene Einschätzung zur Parkplatzsituation in Friedberg wird nicht geteilt. Für den Betrieb der Landesausstellung liegt ein Verkehrskonzept vor, demnach am Standort Gerberwiese eine Kapazität von 120 Stellplätzen geschaffen werden müssen (Gevas, 2019).

 

Generell ist das Stellplatzangebot in der Altstadt sowie in deren Umgriff begrenzt. Wie in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung ausgeführt, soll der Parkplatz Gerberweg über die Landesaustellung hinaus dauerhaft als altstadtnahe Parkplatzfläche zur Verfügung stehen. Neben Pkw-Stellplätzen erweitert die Stadt Friedberg an diesem Standort auch das Angebot für Wohnmobile einschl. der Ver- und Entsorgung.

 

Mit der Afrastraße und der Anbindung an die Augsburger Straße oder die Röntgenstraße sowie dem Chippenham-Ring liegen leistungsstarke Zubringer vor. Die günstige Lage an den Verkehrswegen und die fußläufige Erreichbarkeit der Friedberger Altstadt zeichnen den Standort Gerberwiese besonders aus. Gleichzeitig sollen mit dem beabsichtigten Buskonzept 2020 an der Afrastraße / Gerberweg zwei Bushaltestellen eingerichtet werden. Somit erfolgt auch eine direkte Verknüpfung mit dem ÖPNV zum Friedberger Bahnhof und an die Straßenbahnhaltestelle Friedberg West.

 

Die Gerberwiese wurde bei Großveranstaltungen bereits häufiger als Interimsparkplatz verwendet und hat sich damit als altstadtnaher Parkplatz bewährt. Vergleichbare Standorte mit dieser Kapazität und der günstigen Verkehrsanbindung sowie der räumlichen Nähe zur Altstadt, existieren in der Kernstadt nicht oder sind eigentumsrechtlich nicht verfügbar.

 

Die mit der Herstellung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild – insbesondere die Versiegelung von Flächen - werden mit konkreten Maßnahmen begrenzt und kompensiert. Die Befestigung beschränkt sich auf das Notwendige; eine Asphaltierung erfolgt nur auf stark frequentierten Fahrspuren. Ansonsten werden die für Fahrzeuge beanspruchten Flächen wassergebunden befestigt oder bleiben als Rasenfläche erhalten. Baumpflanzungen innerhalb der Stellplatzbereiche sowie großzügige Pflanzungen um die Parkplatzflächen binden das Areal in die Umgebung ein und führen letztlich neben einer Verbesserung des Parkplatzangebotes, auch zu einer ortsbildverträglichen und gestalterisch harmonischen Lösung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          6

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31