Sitzung: 23.04.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2020/082
A-1) Bund
Naturschutz/09.02.2020
Die Stellungnahme der Ortsgruppe des Bund Naturschutzes vom 09.02.2020
wird zur Kenntnis genommen.
Die vorgetragene Einschätzung zur Parkplatzsituation in Friedberg wird
nicht geteilt. Für den Betrieb der Landesausstellung liegt ein Verkehrskonzept
vor, demnach am Standort Gerberwiese eine Kapazität von 120 Stellplätzen
geschaffen werden müssen (Gevas, 2019).
Generell ist das Stellplatzangebot in der Altstadt sowie in deren
Umgriff begrenzt. Wie in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung
ausgeführt, soll der Parkplatz Gerberweg über die Landesaustellung hinaus dauerhaft
als altstadtnahe Parkplatzfläche zur Verfügung stehen. Neben Pkw-Stellplätzen
erweitert die Stadt Friedberg an diesem Standort auch das Angebot für
Wohnmobile einschl. der Ver- und Entsorgung.
Mit der Afrastraße und der Anbindung an die Augsburger Straße oder die
Röntgenstraße sowie dem Chippenham-Ring liegen leistungsstarke Zubringer vor.
Die günstige Lage an den Verkehrswegen und die fußläufige Erreichbarkeit der
Friedberger Altstadt zeichnen den Standort Gerberwiese besonders aus.
Gleichzeitig sollen mit dem beabsichtigten Buskonzept 2020 an der Afrastraße /
Gerberweg zwei Bushaltestellen eingerichtet werden. Somit erfolgt auch eine
direkte Verknüpfung mit dem ÖPNV zum Friedberger Bahnhof und an die
Straßenbahnhaltestelle Friedberg West.
Die Gerberwiese wurde bei Großveranstaltungen bereits häufiger als
Interimsparkplatz verwendet und hat sich damit als altstadtnaher Parkplatz
bewährt. Vergleichbare Standorte mit dieser Kapazität und der günstigen
Verkehrsanbindung sowie der räumlichen Nähe zur Altstadt, existieren in der
Kernstadt nicht oder sind eigentumsrechtlich nicht verfügbar.
Die mit der Herstellung verbundenen nachteiligen Auswirkungen auf den
Naturhaushalt und das Landschaftsbild – insbesondere die Versiegelung von
Flächen - werden mit konkreten Maßnahmen begrenzt und kompensiert. Die
Befestigung beschränkt sich auf das Notwendige; eine Asphaltierung erfolgt nur
auf stark frequentierten Fahrspuren. Ansonsten werden die für Fahrzeuge
beanspruchten Flächen wassergebunden befestigt oder bleiben als Rasenfläche
erhalten. Baumpflanzungen innerhalb der Stellplatzbereiche sowie großzügige
Pflanzungen um die Parkplatzflächen binden das Areal in die Umgebung ein und
führen letztlich neben einer Verbesserung des Parkplatzangebotes, auch zu einer
ortsbildverträglichen und gestalterisch harmonischen Lösung.