Sitzung: 23.04.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2020/109
1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Stadtrat die Feststellung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2018 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
2. Nach erfolgter örtlicher Prüfung sowie Feststellung der Jahresrechnung beschließt der Stadtrat ferner die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO für die Jahresrechnung 2018 der Stadt Friedberg, Spitalstiftung, Karl-Sommer-Stiftung und der Stiftung Gehörlosenzentrum Schwaben.
3. Das Verfahren (Feststellung sowie Entlastung) für das Geschäftsjahr 2018 der Stadtwerke Friedberg erfolgte bereits am 12.12.2019 (StR Vl. 2019/514) durch den Stadtrat.