Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

1.   Der Stadtrat nimmt den Bericht zur städtischen Haushaltslage aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gem. § 29 Ziffer 2 KommHV-Kameralistik zur Kenntnis.

 

2.   In Anbetracht des bevorstehenden Wechsels der Amtsperiode wird bis zu möglichen weiteren Entscheidungen des neuen Stadtrates am 28. Mai 2020 die Inanspruchnahme aller Haushaltsansätze entsprechend den beigefügten Kürzungsvorschlägen der Verwaltung im Verwaltungs- sowie Vermögenshaushalt (F Anlage) zurückgestellt. Darüber hinaus werden grundsätzlich keine neuen Vorhaben bis zum 28. Mai begonnen, die eine finanzielle Verpflichtung von einem Betrag über 15.000 € je Einzelfall hervorrufen.

 

Es ist auch im sonstigen Haushaltsvollzug eine maßvolle Zurückhaltung zu üben, so dass jeweils die Notwendigkeit der Bewirtschaftung verantwortungsvoll hinterfragt wird. Ziel dieser Regelungen ist es, in der Zeit der unsicheren Haushaltslage wertvolle Planungszeit auch ohne große finanziellen Verpflichtungen zu nutzen, um vorgegebene Umsetzungstermine zu wahren, Schaden von der Stadt Friedberg abzuwenden und die Kapazitäten der planenden Verwaltung verantwortungsvoll einzusetzen. Notwendige Planungen und Gutachten, insbesondere für die Bauleitplanung und die Bauaufsicht, können begonnen bzw. beauftragt werden. 

 

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten des Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) zu nutzen und für die möglichen Betriebsteile (z.B. Museum, Stadtbad) Kurzarbeit zu beantragen. Die internen Voraussetzungen (z.B. Abbau von Resturlaub und Gleitzeit) sind dafür anzuordnen und durchzuführen.

 

Soweit sich trotz angemeldeter Kurzarbeit für einzelne Arbeitsbereiche oder einzelne Mitarbeiter eine anderweitige sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb der Verwaltung ergibt (z.B. Einsatz von Reinigungspersonal des Stadtbads im Bereich der Verwaltung o.ä.), wird die Verwaltung ermächtigt, dieses Personal an entsprechend anderer Stelle einzusetzen.

 

4.   Vorhaben aus der nichtöffentliche Tischvorlage zu StR-Vl. 2020/146 können als Ausnahme zum Beschlusspunkt Ziffer 2 begonnen werden.

 


1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 

 

 

3.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           26

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 

 

 

4.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 

 

 

5.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31