Sitzung: 23.04.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2020/114
Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 nördlich der Augsburger Straße, südlich des
Pappelweges und östlich der Seestraße in Friedberg sowie eine entsprechende
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit dem Ziel, die Nutzung
der Flächen für kulturelle Veranstaltungen zu ermöglichen und entsprechend baulich
umzunutzen. Die Änderung umfasst die Grundstücke der Flurnummern 1596/8 und
1596/9 der Gemarkung Friedberg.
Der
Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 1) vom 23.04.2020 stark
umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der angestrebte gemeinnützige und nicht kommerzielle Kulturbetrieb soll zwischen Stadt als Flächeneigentümer und dem Gebäudeeigentümer als Erbbaurechtnehmer vertraglich vereinbart werden.