Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 84 nördlich der Augsburger Straße, südlich des Pappelweges und östlich der Seestraße in Friedberg sowie eine entsprechende Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans mit dem Ziel, die Nutzung der Flächen für kulturelle Veranstaltungen zu ermöglichen und entsprechend baulich umzunutzen. Die Änderung umfasst die Grundstücke der Flurnummern 1596/8 und 1596/9 der Gemarkung Friedberg.

 

Der Änderungsbereich ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 1) vom 23.04.2020 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Der angestrebte gemeinnützige und nicht kommerzielle Kulturbetrieb soll zwischen Stadt als Flächeneigentümer und dem Gebäudeeigentümer als Erbbaurechtnehmer vertraglich vereinbart werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           17

Nein:                                        11

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31

     

 

 

Abwesend:

StR Büchler

FrV Hatzold

StR Manfred Losinger