Sitzung: 23.04.2020 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2020/115
Der
Stadtrat beschließt die 49. Änderung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg in der Gemarkung
Friedberg zur Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche oder Sonderbaufläche "Kultur".
Die Änderung umfasst die Grundstücke der Flurnummern
1596/8 und 1596/9 der Gemarkung Friedberg. Der Änderungsbereich wird als Gemeinbedarfsfläche mit der
Zweckbestimmung „Kultur“ im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 a BauGB dargestellt.
Im Rahmen der geplanten Änderung des Bebauungsplanes wird die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der
Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 23.04.2020 dargestellt (s. Anlage
1). Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.