Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 11, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

Der Stadtrat beschließt die 49. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg in der Gemarkung Friedberg zur Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche oder Sonderbaufläche "Kultur".

 

Die Änderung umfasst die Grundstücke der Flurnummern 1596/8 und 1596/9 der Gemarkung Friedberg. Der Änderungsbereich wird als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kultur“ im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 2 a BauGB dargestellt.

 

Im Rahmen der geplanten Änderung des Bebauungsplanes wird die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung ist im beiliegenden Lageplan vom 23.04.2020 dargestellt (s. Anlage 1). Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           20

Nein:                                        11

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31