Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

§ 3 Abs. 5 Satz 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs-rechts erhält folgende Fassung:

 

In Fraktionen bis zu 5 Mitgliedern erhält ein Stellvertreter, in Fraktionen bis zu 10 Mitgliedern erhalten bis zu zwei Stellvertreter und in Fraktionen bis zu 15 Mitgliedern erhalten bis zu drei Stellvertreter eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 87,11 €

 

Im Übrigen verbleibt es bei den bisherigen Entschädigungsfestlegungen einschließlich der zwischenzeitlich eingetretenen Erhöhungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

 

Abwesend:

StR Wurzer