Sitzung: 07.05.2020 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 6, anwesend: 31
Vorlage: 2020/126
In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts sind folgende Ausschüsse und Beiräte festzulegen. Die genaue Bezeichnung und Aufgabenstellung
ist in der Geschäftsordnung festzulegen.
Ausschüsse:
a) Bauausschuss
b) Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss
c) Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz
d) Finanz-, Personal- und Organisationsausschuss
e) Kultur- und Sportausschuss
f) Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration
g) Werkausschuss
h) Katastrophenausschuss
i) Rechnungsprüfungsausschuss
Die Ausschüsse Ziff. a) - h) bestehen aus dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 12 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus einem/r Vorsitzenden und einem/r stellvertretenden Vorsitzenden und 5 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
Beiräte für:
a) Sport
b) Inklusion,
Gleichstellung, Soziales
c) Integration und Flüchtlingswesen
d)
Senioren
e) Jugend
f) Kinder, Familie und Schule
g) Umwelt und Energie
h) Feuerwehr, Rettungsdienst,
Katastrophenschutz und Verkehrssicherheit
i) Kultur
j) Wirtschaft und Digitalisierung
Die
Größe und Zusammensetzung der jeweiligen Beiräte werden in der Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (§ 2 Abs. 1 Ziff.
II) nach entsprechender Diskussion und Beratung noch vom Stadtrat festgelegt.