Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 31

Der Zweite Bürgermeister erhält als Entschädigung für regelmäßige Vertretungen des Ersten Bürgermeisters monatlich pauschal 1.640,66 Euro.

 

Die Dritte Bürgermeisterin erhält als Entschädigung für regelmäßige Vertretungen des Ersten Bürgermeisters monatlich pauschal 979,11 Euro.

 

Sofern der Erste Bürgermeister außerhalb seines Erholungsurlaubs länger als sieben einzelne Tage abwesend ist, erhält der/die ihn zu vertretende weitere Bürgermeister/in für jeden übersteigenden Tag der Vertretung 132,31 Euro.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           2

Anwesend:                              31

     

 

 

Persönlich beteiligt:

2.BM Richard Scharold

3.BMin Eser-Schuberth