Sitzung: 07.05.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 2, anwesend: 31
Vorlage: 2020/125
Die Dritte Bürgermeisterin erhält als Entschädigung für regelmäßige Vertretungen des Ersten Bürgermeisters monatlich pauschal 979,11 Euro.
Sofern der Erste Bürgermeister außerhalb seines Erholungsurlaubs länger als sieben einzelne Tage abwesend ist, erhält der/die ihn zu vertretende weitere Bürgermeister/in für jeden übersteigenden Tag der Vertretung 132,31 Euro.