1.         Der Stadtrat nimmt den Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zur erfolgten technischen Sonderprüfung der Jahre 2012 bis 2016 vom 12. Dezember 2019 hiermit zur Kenntnis. Die darin aufgezeigten Hinweise werden künftig beachtet und entsprechend im künftigen Verwaltungshandeln verbindlich berücksichtigt. Die beigefügten Empfehlungen werden Bestandteil des Beschlusses.

 

 

2.         Die Hinweise in den TZ 3 (Ziffer 3.3.4.1: Seite 17 – Wittelsbacher Schloss), TZ 7 (Ziffer: 3.4.3.1 Seite 24 – Mensa Grund- und Mittelschule Friedberg) und TZ 19 (Ziffer 3.8.2.5: Seite 47 -  Tiefbau Neubaugebiet Friedberg-Süd sowie Ziffer 3.8.2.5 Trinkwasserverbundleitung Friedberg – Stätzling / Stadtwerke Friedberg) werden wie folgt behandelt:

 

 

2.1      TZ 3 (Ziffer 3.3.4.1: Seite 17 – Wittelsbacher Schloss):

 

Die entstandenen Mehrkosten sowie die beauftragten Nachträge bei dem Projekt „Umbau und Sanierung des Wittelsbacher Schlosses Friedberg“ werden zur Kenntnis genommen und dem Grunde und der Höhe nach mit Rückwirkung (§ 184 BGB) genehmigt.

 

 

2.2      TZ 7 (Ziffer: 3.4.3.1 Seite 24 – Mensa Grund- und Mittelschule Friedberg):

 

Bei der Baumaßnahme Mensa Grund- und Mittelschule Friedberg, Umnutzung kleine Turnhalle zur Mensa und Brandschutzertüchtigung, werden die Nachtragspositionen (sog. A-Positionen) zu Los 1 (Mensa – Umnutzung kleine Halle) und 2 (Brandschutz Mittelschule) der Firma auf saldiert + 2.870,45 € zur Kenntnis genommen und dem Grunde und der Höhe nach mit Rückwirkung (§ 184 BGB) genehmigt.

 

2.3      TZ 19 (Ziffer 3.8.2.5: Seite 47 -  Tiefbau Baugebiet Friedberg-Süd, Bereich Nord-West):

 

Die Nachtragsangebote Nr. 1 und Nr. 2 auf 52.165,53 € (brutto), Los 3: Straßenbauarbeiten, Erschließung im Baugebiet Friedberg-Süd, Bereich Nord-West der Firma Heisserer Bau GmbH, Kissing, werden zur Kenntnis genommen und dem Grunde und der Höhe nach mit Rückwirkung (§ 184 BGB) genehmigt.

 

 

2.4      TZ 19 (Ziffer 3.8.2.5 Trinkwasserverbundleitung Friedberg – Stätzling / Stadtwerke Friedberg):

 

Die entstandenen Mehrkosten sowie die beauftragten Nachträge bei der Herstellung des Trinkwasserleitungsverbundes zwischen Friedberg und Stätzling mit Erneuerung der Rohwasserleitung zwischen Brunnen Stätzling und der Aufbereitung Am Kirchenfeld werden zur Kenntnis genommen und dem Grunde und der Höhe nach mit Rückwirkung (§ 184 BGB) genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31