Die Stadt Friedberg erhebt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Nr. 218 „Nördlich der Weiherstraße“ der Stadt Augsburg (Stand:17.06.2004) keine Einwendungen.
Die Stadt Friedberg erhebt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Nr. 218 „Nördlich der Weiherstraße“ der Stadt Augsburg (Stand:17.06.2004) keine Einwendungen.