Beschluss: ungeändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/23.07.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 23.07.2004 einschließlich der innerhalb des Landratsamtes beteiligten Fachbehörden wird zur Kenntnis genommen.
Die angeregte redaktionelle Änderung unter Ziffer 2.4 Satz 2 des Satzungstextes wird eingearbeitet.

 

Naturschutz

Nachdem aus der Begründung ersichtlich ist, dass die Stadt Friedberg vor Einleitung dieses Bauleitplanverfahrens umfangreiche Standortuntersuchungen vorgenommen hat, wird an der nunmehr vorliegenden Planung festgehalten. Die Stellungnahme wird insoweit berücksichtigt, als in die für die öffentliche Auslegung zu überarbeitende Fassung eine rechtsverbindliche Festsetzung im Satzungsteil als auch die planerische Darstellung der Ausgleichsfläche erfolgt. Zur Sicherstellung dieser Festsetzung ist das Angebot der Unteren Naturschutzbehörde zum Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages anzunehmen.

 

A-2) Deutsche Telekom AG, T-Com/29.06.2004

Die Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, T-Com vom 29.07.2004 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Spartengespräche berücksichtigt.

 

 

A-3) Landwirtschaftsamt Augsburg/Friedberg/07.07.2004

Die Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes Augsburg/Friedberg vom 07.07.2004 wird zur Kenntnis genommen und in den Hinweisen berücksichtigt

 

 

A-4) Polizeiinspektion Friedberg/08.07.2004

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 08.07.2004 wird zur Kenntnis genommen. Der Stadt Friedberg ist durchaus bewusst, dass man sich mit den jetzt ausgewiesenen Stellplätzen an der unteren Grenze des notwendigen Stellplatzbedarfes bewegt. Ein größerer Grunderwerb zur Realisierung weiterer Stellplätze war jedoch nicht möglich. Weitere Stellplätze auf dem Grundstück selbst vorzusehen, scheiterte an den von der Naturschutzbehörde im Rahmen der Eingriffs und Ausgleichsregelung geforderten Grünflächen.

Zur Einhaltung der notwendigen Sichtdreiecke ist eine Höhenbegrenzung für die am Straßenraum angrenzenden Grünfläche festzusetzen.

Die Errichtung eines Geh- und Radweges von Harthausen zum geplanten Schützenheim ist sicher erstrebenswert; derzeit stehen die hierfür notwendigen Grundstücke entlang der Ortsverbindungsstraße Harthausen – Rinnenthal nicht zur Verfügung.

 

 

A-5) Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/ 12.07.2004

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 12.07.2004 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.

 

 

A-6) Landratsamt Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt/28.07.2004

Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg – Gesundheitsamt vom 28.07.2004 wird zur Kenntnis genommen und beachtet

 

 

A-7) Zweckwasserverband zur Versorgung der Adelburggruppe/28.07.2004

Die Stellungnahme des Zweckwasserverbandes zur Versorgung der Adelburggruppe vom 28.07.2004 wird zur Kenntnis genommen. Nachdem im betroffenen Gebiet keine Versorgungsleitungen der Adelburggruppe vorhanden sind, hat der Schützenverein Harthausen bis zur Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses zu klären, in welcher Form die Trinkwasserversorgung des Vorhabens sichergestellt wird.

 

 

B-1) Lokale Agenda, Arbeitskreis Siedlungsökologie und Stadtplanung/13.08.2004

Die Stellungnahme der Lokalen Agenda 21, Arbeitskreis Siedlungsökologie und Stadtplanung vom 13.08.2004 wird zur Kenntnis genommen. An der Planung am bisherigen Standort wird in vollem Umfang festgehalten, nachdem die von der Stadt Friedberg seit dem Jahre 1993 vorgenommenen Standortuntersuchungen eine Realisierung dieses Projekts an keinem anderen Standort ermöglicht hatten. Im Übrigen hat die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ergeben, dass die Berechnung des Ausgleichsflächenumfangs ordnungsgemäß - auch unter Berücksichtigung dieses Standortes - erfolgt ist.

 

 

Zusätzliche Beschlüsse:

 

C-1) Stadtwerke Friedberg/28.07.2004

Die Stellungnahme der Stadtwerke Friedberg vom 28.07.2004 wird zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt, insbesondere im Hinblick auf das bereits bestehende Trennsystem bei der Abwasserentsorgung. Wegen einer möglichen vertraglichen Vereinbarung zur Herstellung der Entwässerungsleitungen soll der Schützenverein mit den Stadtwerken umgehend Kontakt aufnehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

 

Abwesend:

StR Feile                                 vertreten durch           StRin Schwab