1.    Die Aufstellung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Friedberg nach Art. 102 Abs. 2 GO mit ihren Anlagen (EAnlage 1 und 2) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    In der Haushaltsrechnung 2019 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-Kameralistik die Haushaltsreste entsprechend der EAnlage 3 übertragen.

 

3.    Die Aufstellungen der Jahresrechnungen 2019 der Stiftungen (EAnlage 4) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.

 

4.    Die Bildung einer Sonderrücklage aus dem positiven städtischen Jahresergebnis 2019 zum Verwendungszweck „Schaffung Kinderbetreuungsplätze“ wird in Höhe 6.312.451,22 € vorgenommen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           31

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31