Sitzung: 16.07.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2020/173
1. Die Aufstellung der Jahresrechnung 2019 der Stadt Friedberg nach Art. 102 Abs. 2 GO mit ihren Anlagen (EAnlage 1 und 2) wird zur Kenntnis genommen.
2. In der Haushaltsrechnung 2019 der Stadt Friedberg werden nach § 79 Abs. 2 Satz 1 KommHV-Kameralistik die Haushaltsreste entsprechend der EAnlage 3 übertragen.
3. Die Aufstellungen der Jahresrechnungen 2019 der Stiftungen (EAnlage 4) werden nach Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis genommen.
4. Die Bildung einer Sonderrücklage aus dem positiven städtischen Jahresergebnis 2019 zum Verwendungszweck „Schaffung Kinderbetreuungsplätze“ wird in Höhe 6.312.451,22 € vorgenommen.