Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Stadt Friedberg

 

1.    Der Stadtrat stellt fest, dass in die Einnahmen der Stadt Friedberg im Zusammenhang mit auf gesetzlicher Grundlage und außerhalb der Betriebe gewerblicher Art erbrachten Ausgangsumsätzen nicht steuerbar und folge dessen nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Aus diesem Grund ist keine Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich.

 

2.    In den Bereichen der Betriebe gewerblicher Art betrifft die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vor allem das Wittelsbacher Schloss mit seinen steuerbaren und steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Museumsshop und Museumscafé sowie der Shopverkauf im Rahmen der stattfindenden Sonderausstellung „Bayerische Landesausstellung“. Es wird festgelegt, dass die bisherigen Bruttobeträge unter Senkung der Umsatzsteuersätze für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 unverändert beibehalten werden.

 

Stadtwerke Friedberg

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Nahwärme, Bestattungseinrichtungen (Gebühren nach der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung), Garagen (monatliche Gebühr für Parkausweis) und Restaurant am Stadtbad keine Beschlussfassung erforderlich ist, da die Anwendung bzw. Nichtanwendung der gesenkten Steuersätze auf gesetzlicher Grundlage erfolgt.

  2. In den Bereichen Bestattungseinrichtungen (Entgelte für Grabpflege), Garagen (laufende Parkgebühren) und Stadtbad mit Sauna wird festgelegt, dass die bislang brutto festgesetzten Gebühren und Entgelte auch im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 unverändert bleiben.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

Abwesend:

StR Dr. Mersdorf