Die Stadt Friedberg erhebt im Rahmen der Abstimmung von Bauleitplänen benachbarter Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB gegen den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 28 „Adelzhausen Ost“ sowie zum Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich, jeweils in der Fassung vom 27.05.2020 der Gemeinde Adelzhausen keine Einwände.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

3.BMin Eser-Schuberth

StRin Hörmann von und zu Guttenberg

StR Stamp