Sitzung: 22.07.2020 Stadtrat
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2020/251
Beschluss 1:
Der Stadtrat stimmt der Erteilung folgender
Abweichung von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von
Friedberg zu:
Von § 7: Die Fenster im Westen
des Anbaus dürfen über 2 Geschosse geführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 18
Nein: 10
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 28
Abwesend:
StRin Hörmann von und zu Guttenberg
StR Stamp
StR Dr. Straßer
Beschluss 2:
Der Stadtrat stimmt der Erteilung folgender
Abweichung von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von
Friedberg zu:
Von § 8: Das Schlafzimmer im
Dachgeschoss im nördlichen Bereich der Westfassade darf Rollläden in Holzoptikausführung erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 7
Nein: 21
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 28
Abwesend:
StRin Hörmann von und zu Guttenberg
StR Stamp
StR Dr. Straßer
Beschluss 3:
Der Stadtrat stimmt der Erteilung folgender
Abweichungen von der Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung für die Altstadt von
Friedberg zu:
Ø
Von § 4: Der westliche Anbau
darf mit einem Flachdach anstelle eines Satteldachs errichtet werden.
Ø
Von § 5: Nach Süden dürfen im
westlichen Dachbereich in der ersten Dachebene 2 Dachflächenfenster, in der
nördlichen Dachfläche in der 2. Ebene 4 Dachflächenfenster eingebaut werden.
Ø
Von § 5: Zum Flachdachanbau im
Westen darf ein Dacheinschnitt ausgeführt werden.
Ø
Ø
Von § 8: Das Schlafzimmer im
Dachgeschoss im nördlichen Bereich der Westfassade darf Rollläden in
Holzausführung erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 28
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 28
Abwesend:
StRin Hörmann von und zu Guttenberg
StR Stamp
StR Dr. Straßer
Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss