Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl. S. 433) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl. S. 65) (FN BayRS 2020-1-1-I) die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet nördlich und westlich der Eichenstraße in den Stadtteilen Ottmaring und Rederzhausen als Satzung.

 

Die vom Büro Regina Diepold, Dipl. Ing. (FH), Kissing, gefertigte Bebauungsplanänderung vom 02.06.2004 in der Fassung vom 21.10.2004 und die Begründung vom 06.02.2004 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              28

     

 

Abwesend:

 

StR Gürtler

StRin Hummel

StR Reißner