Die zur weiteren ausgeglichenen Abwicklung des städtischen Haushalts 2004 erforderlichen über- und außerplanmäßigen Mittelveränderungen im Verwaltungs- und im Vermögenshaushalt werden gemäß den Anlagen 1 und 2 genehmigt.
Soweit weitere Mittel im Rahmen des Haushaltsvollzuges nicht vollständig ausgeschöpft werden, sollen diese grundsätzlich zur weiteren Ausgleich des Haushaltes dienen.