Beschluss: geändert beschlossen

  1. Die mit Beschluss des Stadtrates Nr. 197 vom 29. Juli 1993 festgelegte Begrenzung der Dauerparker ohne festen Parkplatz in den unteren Etagen der Garagen Ost und West auf 40 PKW (Garage Ost) bzw. 30 PKW (Garage West) wird aufgehoben.
    Um sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend Parkraum zur Verfügung steht, sind die Ausnahmegenehmigungen jeweils befristet zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

     

 

Abwesend:

 

StRin Hummel

StR Reißner

 

 

 

Beschluss:

 

  1. Die monatliche Gebühr für die Ausnahmegenehmigung in den Garagen Ost und West wird ab dem 1. Dezember 2004 von derzeit netto € 30,68 (zzgl. MwSt. € 4,91 entspricht brutto € 35,59) auf netto € 34,48 (zzgl. MwSt. € 5,52 entspricht brutto € 40,00) erhöht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

Mehrheitlich angenommen.

 

 

Abwesend:

 

StRin Hummel

StR Reißner

 

 

Beschluss:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und praktischen Schritte einzuleiten, um die maximale Parkdauer in den Garagen auf 6 Stunden im 2. Untergeschoss zu verlängern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                     1

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              29

 

Mehrheitlich angenommen.

 

 

Abwesend:

 

StRin Hummel

StR Reißner