- Die
mit Beschluss des Stadtrates Nr. 197 vom 29. Juli 1993 festgelegte
Begrenzung der Dauerparker ohne festen Parkplatz in den unteren Etagen der
Garagen Ost und West auf 40 PKW (Garage Ost) bzw. 30 PKW (Garage West)
wird aufgehoben.
Um sicherzustellen, dass weiterhin ausreichend Parkraum zur Verfügung steht, sind die Ausnahmegenehmigungen jeweils befristet zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 29
Nein: 0
Anwesend: 29
Abwesend:
StRin Hummel
StR Reißner
Beschluss:
- Die
monatliche Gebühr für die Ausnahmegenehmigung in den Garagen Ost und West
wird ab dem 1. Dezember 2004 von derzeit netto € 30,68 (zzgl. MwSt. € 4,91
entspricht brutto € 35,59) auf netto € 34,48 (zzgl. MwSt. € 5,52
entspricht brutto € 40,00) erhöht.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 27
Nein: 2
Pers. beteiligt:
Anwesend: 29
Mehrheitlich angenommen.
Abwesend:
StRin Hummel
StR Reißner
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen und praktischen Schritte einzuleiten, um die maximale Parkdauer in den Garagen auf 6 Stunden im 2. Untergeschoss zu verlängern.