StR Dorsch frägt an ob bekannt sei, auf welchen landwirtschaftlichen Flächen im Stadtgebiet Klärschlamm ausgebracht werde bzw. ausgebracht werden könne.

 

Herr Schuss erklärt, dass für städtische Liegenschaften die Ausbringung von Klärschlamm ausgeschlossen sei. Über private Flächen seien Ihm keine Zahlen bekannt.

 

Herr Grünaug verweist darauf, dass die entsprechenden Statistiken beim Landesamt für Umwelt angefragt werden können.