Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

A: Winterdienst 

 

Zur Sicherung des Winterdienstes im Stadtgebiet Friedberg wird ab der Winterdienstsaison 2020/2021 bis auf Widerruf folgende Winterdienstregelung beschlossen:

1.    Im Stadtgebiet Friedberg wird grundsätzlich in der Zeit vom 01.11. bis 30.04. Rufbereitschaft angeordnet. Bei guter Witterung ist der Rufbereitschaftsdienst später zu beginnen oder früher zu beenden.

2.    Für die Durchführung der Winterdienstrufbereitschaft ist sicherzustellen, dass wochenweise zwei Gruppen mit jeweils 15 Mitarbeitern zur Verfügung stehen, diese sollen jeweils aus 1 Einsatzleiter, 12 Fahrern und 2 Mann Fußtruppe bestehen.

3.    Insgesamt wird die Winterdienstrufbereitschaft aus 45 Bauhofmitarbeitern (3 x 15 Mann) gebildet, die im Wechsel zwischen Früh-, Spät-  und Freischicht in der Regel vom 01.11. bis 30.04. in Rufbereitschaft versetzt werden.

4.    Es werden folgende Rufbereitschaftsstunden für Einsatzleiter, Fahrer und Fußtruppe festgelegt:

Einsatzleiter durchgehend und 2 Fahrer bis 0.00 Uhr (wie bei der Rufbereitschaft außerhalb des Winterdienstes).

 

restliche Fahrer und Fußgruppen

 

Frühschicht

Spätschicht

Freitag

 

12.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Samstag

3.00 Uhr bis 12.00 Uhr

12.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Sonntag

3.00 Uhr bis 12.00 Uhr

12.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Montag

3.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Dienstag

3.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Mittwoch

3.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Donnerstag

3.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 23.00 Uhr

Freitag

3.00 Uhr bis 7.00 Uhr

 

 

5.    Die Verwaltung wird ermächtigt, betriebsbedingte Änderungen der Einsatzzeiten vorzunehmen.

6.    Die aus der Regelung entstehenden Personalkosten werden zur Sicherung des Winterdienstes im Stadtgebiet bewilligt und sind im Haushalt einzuplanen.

 

 

B: Sommer

 

Zur Sicherung an öffentlichen Straßen und Bauwerken im Stadtgebiet Friedberg wird nach der Winterdienstsaison 2020/2021 bis auf Widerruf folgende Sommerregelung beschlossen:

 

1.    Im Stadtgebiet Friedberg wird grundsätzlich in der Zeit vom 01.05. bis 31.10. Sommerrufbereitschaft angeordnet.

Sie beginnt im Frühjahr ab dem Ende der Rufbereitschaft Winterdienst und endet im Herbst mit Beginn der Rufbereitschaft Winterdienst.

2.    Für die Durchführung der Sommerrufbereitschaft ist sicherzustellen, dass wochenweise drei Mitarbeitern zur Verfügung stehen.

 

3.    Es werden folgende Rufbereitschaftsstunden für Einsatzleiter und Fahrer festgelegt:

 

Einsatzleiter

 

 

 

Freitag

 

12.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Samstag

00.00 Uhr bis 12.00 Uhr

12.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Sonntag

00.00 Uhr bis 12.00 Uhr

12.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Montag

00.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Dienstag

00.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Mittwoch

00.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Donnerstag

00.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Freitag

00.00 Uhr bis 7.00 Uhr

 

 

Fahrer

Freitag

 

12.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Samstag

03.00 Uhr bis 12.00 Uhr

12.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Sonntag

03.00 Uhr bis 12.00 Uhr

12.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Montag

03.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Dienstag

03.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Mittwoch

03.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Donnerstag

03.00 Uhr bis 7.00 Uhr

16.00 Uhr bis 00.00 Uhr

Freitag

03.00 Uhr bis 7.00 Uhr

 

4.    Die Verwaltung wird ermächtigt, betriebsbedingte Änderungen der Einsatzzeiten vorzunehmen.

 

5.    Die aus der Regelung entstehenden Personalkosten werden zur Sicherung der Straßen und Bauwerke im Stadtgebiet bewilligt und sind im Haushalt einzuplanen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

 

Abwesend:

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg