Sitzung: 19.11.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31
Vorlage: 2020/348
Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund von Artikel 23 Satz 1 und Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung (FN BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) folgende
Änderungssatzung
zur
Betriebssatzung
für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg
„
§ 1
Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Friedberg „Stadtwerke Friedberg“ in der Fassung vom 04.07.2017 wird wie folgt geändert:
1. In § 4 Abs. 2 Ziffer 2.5 wird die Abkürzung „Art.“ durch „§“ ersetzt.
2. In § 4 Abs. 4 Satz 1 wird nach dem Wort „Verbindung“ das Wort „mit“ eingefügt.
3. § 4 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:
„Die Werkleitung ist zuständig für die Vergabe von Nachträgen zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprünglich vereinbarte Auftragssumme um nicht mehr als 10%, insgesamt jedoch nicht mehr als 40.000,-- € erhöhen oder Nachträge, die einzeln den Betrag von 1.000,-- € nicht überschreiten.“
4. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.2 wird die Zahl „45.000,-- €“ durch die Zahl „40.000,-- €“ ersetzt.
5. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.3 wird die Zahl „22.500,-- €“ durch die Zahl „10.000,-- €“ ersetzt.
6. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.4 wird die Zahl „90.000,00 €“ durch die Zahl „80.000,-- €“ ersetzt.
7. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.6 wird die Zahl „90.000 €“ durch die Zahl „80.000,-- €“ ersetzt.
8. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.7 werden die Zahl „9.000,-- €“ durch die Zahl „8.000, --€“ und die Zahl „45.000,--€“ durch die Zahl „ 40.000,-- €“ ersetzt.
9. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.8 wird die Zahl „90.000,-- €“ durch die Zahl „80.000,-- €“ ersetzt.
10. In § 5 Abs. 3 Ziffer 3.12 wird die Zahl „90.000,-- €“ durch die Zahl „80.000,-- €“ ersetzt.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.12.2020 in Kraft.
Friedberg, den
Stadt Friedberg
Roland Eichmann
Erster Bürgermeister