Sitzung: 12.11.2020 Bauausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 13
Vorlage: 2020/326
1. Der Bauausschuss nimmt die fehlenden rechtlichen Voraussetzungen für eine verkehrsrechtliche Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Pfarrer-Bezler-Straße in Stätzling zu Kenntnis. Der entsprechende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 26. September 2019 wird nicht weiterverfolgt.
2. Die Tiefbauabteilung wird beauftragt, bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit - wie eine Querungshilfe am südlichen Ortseingang und eine Querungshilfe im Einmündungsbereich der St.-Anton-Straße - weiter zu untersuchen, die Kosten zu ermitteln und dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
3. Vom Einmündungsbereich der St.Anton-Straße bis zum Einmündungsbereich der Beilingerstraße ist für die Pfarrer-Bezler-Straße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Diese streckenbezogene Temporeduzierung soll mittels einer anzahlmäßig adäquaten Aufstellung von „Tempo 30“ Schildern umgesetzt werden.