Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

 

  1. Die Stadt Friedberg setzt sich zum Ziel, als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK), den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern und eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils anzustreben. Der Radverkehr wird dabei als wesentlicher Bestandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität angesehen.

 

  1. Die Stadt Friedberg verpflichtet sich, ein klares und stringentes Konzept für die Radverkehrsförderung zu erarbeiten und kontinuierlich fortzuentwickeln, wobei alle anderen Verkehrsträger mit zu beachten und möglichst synergetisch einzubeziehen sind (integrierte Verkehrspolitik).

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, erforderliche Maßnahmen auf der Grundlage der vier Säulen der Radverkehrsförderung (Infrastruktur, Information, Kommunikation und Service) abzuleiten und dem zuständigen Gremium zum Beschluss vorzulegen.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel zu den jährlichen Haushaltsberatungen anzumelden. Bei den Haushaltsberatungen wird angestrebt, die Ziele der Förderung des Radverkehrs in besonderem Maße und mit hoher Priorität zu berücksichtigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der im Radverkehrskonzept des Landkreises Aichach-Friedberg vorgesehenen Maßnahmen beginnend mit der obersten Priorität für eine Umsetzung vorzubereiten und zu prüfen. Zur Umsetzung der Maßnahmen sind 300.000,00 € pauschal in den Haushalt 2021 einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

 

Abwesend:

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg