Dem Stadtrat wird empfohlen, den Stadtratsbeschluss Nr. 058 vom 18.04.1996 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78/II für das Gebiet Ecke Bozener Straße / Aichacher Straße (Westteil) in Friedberg aufzuheben.
Dem geplanten Bauvorhaben zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wird nach § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich zugestimmt.
Der Antragssteller hat entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Baugrundstückes wegen des auf dem städtischen Grundstück FlNr. 983/4 bestehenden Bolzplatzes einen ausreichend dimensionierten Ballfangzaun in Absprache mit der Tiefbauabteilung der Stadt Friedberg auf eigene Kosten zu errichten.