Beschluss: geändert beschlossen

Dem Stadtrat wird empfohlen, den Stadtratsbeschluss Nr. 058 vom 18.04.1996 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78/II für das Gebiet Ecke Bozener Straße / Aichacher Straße (Westteil) in Friedberg aufzuheben.

 

Dem geplanten Bauvorhaben zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m² wird nach § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich zugestimmt.

 

Der Antragssteller hat entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Baugrundstückes wegen des auf dem städtischen Grundstück FlNr. 983/4 bestehenden Bolzplatzes einen ausreichend dimensionierten Ballfangzaun in Absprache mit der Tiefbauabteilung der Stadt Friedberg auf eigene Kosten zu errichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                             9

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              12

     

StR Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

Erster BM Dr. Bergmair