Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30

Die ursprünglich festgelegte Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 150.000 € auf der Haushaltsstelle 6310.9581.01 (StR-Vl. 2020/028 vom 30. Januar 2020) wird neu wie folgt festgelegt: die Finanzierung der überplanmäßigen Kosten in Höhe von 150.000 € auf der Haushaltsstelle 6310.9581.01 erfolgt durch eine überplanmäßige Rücklagenentnahme 9000.3100.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              30

     

 

 

Abwesend:

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg