Sitzung: 19.11.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 30
Vorlage: 2020/342
Die ursprünglich festgelegte Deckung der überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 150.000 € auf der Haushaltsstelle 6310.9581.01 (StR-Vl. 2020/028 vom 30. Januar 2020) wird neu wie folgt festgelegt: die Finanzierung der überplanmäßigen Kosten in Höhe von 150.000 € auf der Haushaltsstelle 6310.9581.01 erfolgt durch eine überplanmäßige Rücklagenentnahme 9000.3100.