Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, pers. beteiligt: 0, anwesend: 31

1.    Der Stadtrat überträgt weiterhin die nach § 88 Abs. 3 Zuständigkeitsverordnung (ZustV) (ursprünglich an die Kommunen) übertragenen Aufgaben, Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden - parallel zur Überwachung und Ahndung durch die Stadt Friedberg – auch auf das gemeinsame Kommunalunternehmen „Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte“ Anstalt des öffentlichen Rechts (A.d.ö.R.).

 

2.    Die Übertragung der Aufgaben ist befristet bis zum 31. Dezember 2021.

 

3.    Der zeitliche Umfang der Überwachungstätigkeit wird auf mindestens 20 Stunden wöchentlich und abhängig von den Personalressourcen des Kommunalunternehmens auf maximal 40 Stunden wöchentlich festgelegt.

 

4.    Der Stadtrat stellt im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 bei HhSt.1122.6300 die für einen 40-stündigen Überwachungsumfang erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 135.200,-- € zur Verfügung und erteilt hierzu die vorzeitige Mittelbewirtschaftung.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, alles Notwendige zu veranlassen, damit die Überwachung des ruhenden Verkehrs in Friedberg zum 01. Januar 2022 vollständig auf das Kommunalunternehmen übertragen werden kann. Vor einer endgültigen Entscheidung ist die Übertragung dem Stadtrat nochmals vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           30

Nein:                                          1

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              31