Der Bauausschuss nimmt die vorgelegte Planung, die auf dem Grundstück FlNr. 2706/3 der Gemarkung Friedberg zwei Doppelhaushälften anstatt des bisher geplanten Einfamilienhauses vorsieht, zur Kenntnis und beschließt, auf Grundlage dieser Planung das vereinfachte Änderungsverfahren durchzuführen.