Sitzung: 19.11.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2020/391
Der
Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 1 zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels sowie
zugehöriger Stellplätze am nördlichen Rand des Stadtteils Rohrbach sowie der 44.
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg am
nördlichen Rand des Stadtteils Rohrbach zur Errichtung eines
Veranstaltungsstadels im Stadtteil Rohrbach.
Der
Geltungsbereich umfasst nun die Grundstücke Flurnummern 1184/2 (Teilfläche), 1186,
1197 (Teilfläche), 1420/2 (Teilfläche), 1459 (Teilfläche), 1465 (Teilfläche),
1466 (Teilfläche) und 1471 (Teilfläche) der Gemarkung Rohrbach.
Im
Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird eine Sonderbaufläche
„Veranstaltungsstadel mit Stellplätzen“ gem. § 1 Abs. Nr. 4 BauNVO dargestellt.
Im
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein sonstiges Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Veranstaltungsstadel mit Stellplätzen“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt.
Das
Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.11.2020 stark umrandet
gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.