Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels sowie zugehöriger Stellplätze am nördlichen Rand des Stadtteils Rohrbach sowie der 44. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg am nördlichen Rand des Stadtteils Rohrbach zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels im Stadtteil Rohrbach.

 

Der Geltungsbereich umfasst nun die Grundstücke Flurnummern 1184/2 (Teilfläche), 1186, 1197 (Teilfläche), 1420/2 (Teilfläche), 1459 (Teilfläche), 1465 (Teilfläche), 1466 (Teilfläche) und 1471 (Teilfläche) der Gemarkung Rohrbach.

 

Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan wird eine Sonderbaufläche „Veranstaltungsstadel mit Stellplätzen“ gem. § 1 Abs. Nr. 4 BauNVO dargestellt.

Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Veranstaltungsstadel mit Stellplätzen“ gem. § 11 BauNVO festgesetzt.

 

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan vom 19.11.2020 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           23

Nein:                                          5

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

 

 

Abwesend:

1.BM Eichmann

2.BMin Eser-Schuberth

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg