Beschluss: geändert beschlossen

A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/07.06.2004
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 07.06.2004 wird zur Kenntnis genommen.

Staatliches Abfallrecht

Nachdem im gesamten Planbereich des Ausgangsbebauungsplanes bisher keine Erkenntnisse über Altlastenverdachtsflächen vorgelegen haben, wird die Stellungnahme zur Kenntnis genommen. Sicherheitshalber wird die Begründung um den von der Abfallrechtsabteilung vorgeschlagenen Passus ergänzt.

 

Wasserrecht

Die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung wird im Rahmen der Einzelbaugenehmigung beachtet.

 

Kommunale Abfallwirtschaft

Nachdem aufgrund der vorliegenden Stellungnahme feststeht, dass der im Bereich der Bebauungsplanänderung vorgesehene Wendehammer für die Entsorgungsfahrzeuge des Landkreises bzw. der vom Landkreis beauftragten Unternehmer nicht den erforderlichen Durchmesser von 18 m nicht aufweist, ist in der zu überarbeitenden Fassung für die öffentliche Auslegung der Hinweis in die Begründung aufzunehmen, dass die Abfallgefäße zur nächsten befahrbaren Straße zu bringen sind.

 

Immissionsschutz

Nachdem aufgrund der Verkehrsbelastung der Aichacher Straße die im Schallschutzgutachten der Firma UTP geforderte Mindesthöhe von 6 m mit der derzeit im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung nicht erreicht werden kann, ist in der zu überarbeiteten Planung durch Festsetzung einer entsprechenden Dachneigung von 45° für die gesamte Garagenzeile sicherzustellen, dass diese Höhe auch erreicht wird. Die geplante Doppelhausbebauung im östlichen Teilbereich des Grundstücks ist von III (II + D) auf II (I + D) zu reduzieren, um eine Einhaltung der zulässigen Richtwerte zu gewährleisten. Um zumindest bei den geplanten westlichen Häusern die bisher festgesetzte Geschoßigkeit weiterhin gewährleisten zu können, ist der Vorschlag der Unteren Immissionsschutzabteilung aufzugreifen, wonach die Giebel in Nord-Süd-Richtung auszurichten sind. Außerdem ist die vorgeschlagene Grundrissorientierung sowie die Vorlage des Schallschutznachweises gemäß DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – in die Satzung zu übernehmen.

 

 

A-2) Polizeiinspektion Friedberg/09.06.2004
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Friedberg vom 09.06.2004 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer Kontakt aufzunehmen, ob dieser bereit wäre, die Möglichkeit einer fußläufigen Verbindung einzuräumen.

 

 

A-3) Lechwerke AG/07.10.2004

Die Stellungnahme der Lechwerke AG vom 07.10.2004 wird zur Kenntnis genommen. Durch die über das Baugebiet führende Freileitung ist mit keinen Behinderungen zu rechnen. Umbau- oder Abbaumaßnahmen der Freileitung wären mit erheblichen Aufwendungen und Kosten verbunden, die durch den Verursacher zu tragen wären. In die Begründung ist ein Hinweis aufzunehmen, dass den Lechwerken die Bauantrags-Unterlagen vorzulegen sind.

 

 

B-1) Lokale Agenda, AK Siedlungsökologie und Stadtplanung/14.06.2004
Die Stellungnahme der Lokalen Agenda, AK Siedlungsökologie und Stadtplanung vom 14.06.2004 wird zur Kenntnis genommen.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass auch der Vorschlag der Agenda das Fällen der Bäume auf dem Grundstück FlNr. 1066/5 zur Folge hat (vgl. Luftbild in der Anlage).

 

Die vorgeschlagene Stellung der Häuser kollidiert mit der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, die aussagt, dass die immissionsfachlichen Orientierungswerte nur dann eingehalten werden können, wenn eine Ausrichtung aller Wohngebäude mit einer Firstausrichtung in Nord-Süd-Richtung erfolgt. Deshalb kann der Vorschlag der Lokalen Agenda nicht weiter verfolgt werden. Mit der Nord-Süd-Ausrichtung ist zumindest auch gewährleistet, dass die westlichen Häuser mit der bisher geplanten Geschoßigkeit errichtet werden können.

 

Da der Grünbestand entlang der B 300 auf öffentlichem Grund steht, kann von einer Sicherung des Bestandes ausgegangen werden.

 

Die vorgeschlagene mind. 6 m hohe Wall-/Wand-Konstruktion stellt gegenüber der geplanten Garagenzeile mit Satteldach nicht unbedingt die gestalterisch bessere Lösung dar. Zur gestalterischen Verbesserung der Situation an der B 300 ist in den Bebauungsplan mit aufzunehmen, dass die Ostseite der Garagenzeile mit einem Rankgerüst oder einer Holzverkleidung versehen wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Baumbestand auf dem städtischen Grundstück zu erhalten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           11

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              12

     

StR Rockelmann hat gem. Art. 49 Abs. 2 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

Erster BM Dr. Bergmair