Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen auf der Flur-Nr. 754/1, Münchner Straße 46, Gemarkung Friedberg (Bodenzwischenlager der Stadt Friedberg, bestehend aus 11 Hallen zur Zwischenlagerung von zu beprobendem Material und Abfällen, sowie deren Behandlung, Containerstellplätze, 26 PKW-Stellplätze). Die erforderlichen, beantragten Befreiungen werden erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           12

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              12