Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28

Beschluss 1:

 

1.    Der Stadtrat beschließt das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Dickelsmoor“ im Stadtteil Derching einzustellen und den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss (SV 2015/309) des Stadtrates vom 11.11.2015 aufzuheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StRin Hörmann von und zu Guttenberg

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone

 

 

 

 

Beschluss 2:

 

2.    Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet „Dickelsmoor“ im Stadtteil Derching, bekanntgemacht am 16.08.1997, in der Fassung der 1. (bekannt gemacht 03.07.2004) und 2. Änderung (bekannt gemacht 07.12.2011).

 

Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 20.02.1997 (Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           28

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              28

     

Abwesend:

StRin Hörmann von und zu Guttenberg

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone

 

 

 

 

 

 

 

Beschluss 3:

 

3.    Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 neu für das Gebiet „Dickelsmoor“ im Stadtteil Derching.

 

Ziel der Neuaufstellung ist die Ersetzung des ursprünglichen Bebauungsplanes durch ein der vorhandenen Struktur angepasstes städtebauliches Konzept mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO, wobei die Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3. BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) sowie § 4 Abs. 3 Nr. 1. und 3.-5. BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen) auszuschließen sind.

Zudem soll die bestehende Struktur der Bebauung als auch der Grundstücke erhalten werden. Hierfür sind insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (u.a. max. ein Vollgeschoss) und Bauweise (offen, Einzelhäuser) zu treffen sowie Mindestgrundstücksgrößen und überbaubare Grundstücksflächen, sie sich an der jeweilig nähren Umgebung orientieren, festzulegen.

 

Die Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 604 (Teilfl.), 607/2, 607/3, 607/4, 607/5, 607/6, 607/7, 607/8, 607/9, 607/10, 607/13, 607/14, 607/15, 607/16, 607/17, 607/18, 607/19, 607/20, 607/21, 607/22, 607/23, 607/24, 607/25, 607/26, 607/27, 607/29, 607/30, 607/31, 607/32, 607/33, 607/34, 607/35 (Teilfl.), 607/36, 607/37, 607/38, 607/39, 607/40, 607/41, 607/42, 607/43, 607/44, 607/45, 607/46, 607/47, 607/48, 607/49, 607/50, 607/51, 607/52, 607/53, 607/54, 607/56, 607/55, 607/57, 608, 608/1, 608/2, 608/3, 608/4, 609, 609/6, 609/7, 611, 611/1, 611/2, 611/3, 612, 612/2, 612/3, 612/4, 612/5, 612/6, 612/7, 613, 613/1, 614 und 614/1 der Gemarkung Derching.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) vom 21.01.2021 stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Losinger Manfred

StRin Losinger Simone


Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss