Sitzung: 21.01.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 28
Vorlage: 2020/450
Beschluss 1:
1. Der Stadtrat beschließt das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Dickelsmoor“ im Stadtteil Derching einzustellen und den diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss (SV 2015/309) des Stadtrates vom 11.11.2015 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 28
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 28
Abwesend:
StRin Hörmann von und zu Guttenberg
StR Losinger Manfred
StRin Losinger Simone
Beschluss 2:
2. Der Stadtrat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Durchführung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet „Dickelsmoor“ im Stadtteil Derching, bekanntgemacht am 16.08.1997, in der Fassung der 1. (bekannt gemacht 03.07.2004) und 2. Änderung (bekannt gemacht 07.12.2011).
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden
Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 20.02.1997
(Anlage 1) stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 28
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 28
Abwesend:
StRin Hörmann von und zu Guttenberg
StR Losinger Manfred
StRin Losinger Simone
Beschluss 3:
3.
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 1 neu für das Gebiet „Dickelsmoor“ im Stadtteil Derching.
Ziel der Neuaufstellung
ist die Ersetzung des ursprünglichen Bebauungsplanes durch ein der vorhandenen
Struktur angepasstes städtebauliches Konzept mit der Festsetzung eines
allgemeinen Wohngebietes gem. § 4 BauNVO, wobei die Nutzungen nach § 4 Abs. 2
Nr. 3. BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
gesundheitliche und sportliche Zwecke) sowie § 4 Abs. 3 Nr. 1. und 3.-5. BauNVO
(Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe, Tankstellen) auszuschließen sind.
Zudem soll
die bestehende Struktur der Bebauung als auch der Grundstücke erhalten werden. Hierfür
sind insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (u.a. max. ein
Vollgeschoss) und Bauweise (offen, Einzelhäuser) zu treffen sowie
Mindestgrundstücksgrößen und überbaubare Grundstücksflächen, sie sich an der
jeweilig nähren Umgebung orientieren, festzulegen.
Die Änderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 604
(Teilfl.), 607/2, 607/3, 607/4, 607/5, 607/6, 607/7, 607/8, 607/9, 607/10,
607/13, 607/14, 607/15, 607/16, 607/17, 607/18, 607/19, 607/20, 607/21, 607/22,
607/23, 607/24, 607/25, 607/26, 607/27, 607/29, 607/30, 607/31, 607/32, 607/33,
607/34, 607/35 (Teilfl.), 607/36, 607/37, 607/38, 607/39, 607/40, 607/41,
607/42, 607/43, 607/44, 607/45, 607/46, 607/47, 607/48, 607/49, 607/50, 607/51,
607/52, 607/53, 607/54, 607/56, 607/55, 607/57, 608, 608/1, 608/2, 608/3, 608/4,
609, 609/6, 609/7, 611, 611/1, 611/2, 611/3, 612, 612/2, 612/3, 612/4, 612/5,
612/6, 612/7, 613, 613/1, 614 und 614/1 der Gemarkung Derching.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im
Regelverfahren.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden
Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 2) vom 21.01.2021 stark
umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 29
Nein: 0
Pers. beteiligt: 0
Anwesend: 29
Abwesend:
StR Losinger Manfred
StRin Losinger Simone
Abstimmungsergebnis siehe bei Beschluss