Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

1.    Der Stadtrat beschließt im Hinblick auf die neue Geschäftsordnung 2020 bis 2026 folgendes:

 

Der Katastrophenausschuss erledigt alle Aufgaben, für die sonst der Stadtrat zuständig ist, sofern der Stadtrat durch Beschluss den Katastrophenausschuss im Einzelfall hiermit beauftragt, weil eine Katastrophe eine Sitzung des gesamten Stadtrats als nicht geboten oder möglich erscheinen lässt und sofern Art. 32 Abs. 2 GO dem nicht entgegensteht.

 

2.    Der Stadtrat beauftragt den Katastrophenausschuss aufgrund der vorliegenden Corona-Pandemie und des damit verbundenen festgestellten bayernweiten Katastrophenfalls mit der Erledigung aller Aufgaben gemäß Ziffer 1, sofern am Vortag einer Sitzungsladung eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Aichach-Friedberg von mindestens 200 auf Grundlage der Zahlenbasis die Veröffentlichungen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder des RKI vorliegt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

Abwesend:

StR Losinger Manfred

StR Pfundmeir