Sitzung: 21.01.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2021/018
Aufgrund des § 17 Abs. 4 des
Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August
2020 (BGBI. I S. 1728) geändert worden ist und des Art. 23 der Gemeindeordnung
– GO – für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Stadt Friedberg folgende
Satzung
über die Außerkraftsetzung der am 31.07.2019 bekannt gemachten
Veränderungssperre
zum Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet nördlich des
Kreuzungsbereiches der St.-Stefan-Straße und der Hadubertstraße, Haberskirch
§ 1
Außerkraftsetzung der
Veränderungssperre
Die Veränderungssperre vom 11.07.2019,
bekanntgemacht am 31.07.2019, wird außer Kraft gesetzt.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Satzung ist im
beiliegenden Lageplan des Baureferates der Stadt Friedberg vom 11.07.2019 stark
umrandet dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.