Dem Stadtrat wird empfohlen, die nachfolgende 1. Änderung
der Zweckvereinbarung zur Einleitung von Abwässern des Ortsteils Rehrosbach,
Gemeinde Eurasburg, in die Abwasseranlage der Stadt Friedberg zu beschließen.
Die Stadt Friedberg und die Gemeinde Eurasburg schlossen
im Jahr 1993 eine Zweckvereinbarung mit dem Ziel, die aus dem Entwässerungsgebiet
anfallenden Abwässer gesammelt der städtischen Abwasserbeseitigungsanlage
zuzuführen, dort zu reinigen und zu beseitigen. Die Vereinbarung trat
rückwirkend zum 29. Januar 1974 in Kraft.
Da die Gemeinde Eurasburg mit dem Bebauungsplan „Rehrosbach-West“
eine über das bisherige Entwässerungsgebiet hinausgehende Bebauung plant,
schließen die Gemeinde Eurasburg und die Stadt Friedberg gemäß Art. 7 Abs. 2
des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG, BayRS 2020-6-1-I)
folgende 1. Änderung Zweckvereinbarung zur Einleitung von Abwässern des
Ortsteils Rehrosbach, Gemeinde Eurasburg, in die Abwasseranlage der Stadt
Friedberg ab.
§ 1
- In
§ 2 Abs. 2 werden nach den Worten „Fl.Nr. 789 Teilfläche“ die Worte
„Fl.Nr. 784 Teilfläche
Fl.Nr. 784/1 Teilfläche
Fl.Nr. 784/2“
- §
5 erhält folgenden neuen Absatz 3:
“Die Gemeinde Eurasburg errichtet auf Ihre Kosten die öffentlichen Abwasserleitungen zur Beseitigung des Schmutzwassers im dezentralen Drucksystem sowie zur Beseitigung des Niederschlagswassers mit den jeweiligen Hausanschlussleitungen. Dafür erhebt die Gemeinde Eurasburg Herstellungsbeiträge nach ihrem geltenden Satzungsrecht. Bei fortfolgenden Nutzflächenerweiterungen gilt Abs. 2 Satz 3.“
§ 2
Diese Änderung wird wirksam, sobald Sie von den
beteiligten Kommunen ausgefertigt und bekannt gemacht ist.