Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Friedberg erlässt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), des Art. 91 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl. S. 433) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – (BayRS 2020-1-1-I) den Bebauungsplan Nr. 90/VI für das Sanierungsgebiet "Jesuitengasse, Spitalgasse, Stadtmauer" – Teilbereich Nord in Friedberg als Satzung.

 

Der vom Baureferat der Stadt Friedberg gefertigte Bebauungsplan vom 14.07.2004 und die revidierte Begründung vom 18.11.2004 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           1

Anwesend:                              30

     

 

StR Rockelmann hat nach Art. 49 Abs. 1 GO an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Abwesend:

 

StRin Lehmann