Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

1.   Der Stadtrat beschließt folgende Änderungssatzung:

 

Änderungssatzung

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung

der Stadt Friedberg

 

vom xx.xx.2021

 

Die Stadt Friedberg erlässt auf Grund von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.08.1996 (GVBl. S. 396, ber. S. 449, BayRS 2129-2-1-U), die zuletzt durch Gesetz vom 10.12.2019 (GVBI S. 686) geändert worden ist, i. V. m. Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), die zuletzt durch Gesetz vom 23.12.2019 (GVBI. S. 737) geändert worden ist, folgende

 

Satzung:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung zur Abfallbeseitigungssatzung der Stadt Friedberg vom 29.07.1983, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.07.2016, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 erhält folgende Neufassung:

 

„§ 5 Gebührensatz

 

Die Gebühr beträgt

 

a)     für gemischten Bauschutt pro Kubikmeter von privaten Anlieferern

mit Wohnsitz in Friedberg                                                                                           75,00 €

b)     für Erdaushub pro Kubikmeter von privaten Anlieferern

mit Wohnsitz in Friedberg                                                                                           65,00 €

c)    für pflanzliche Abfälle pro Kubikmeter                                                           

       - von privaten Anlieferern mit Wohnsitz in Friedberg                                                 20,00 €

       - von gewerblichen Anlieferern und sonstigen Anlieferern,

deren Wohnsitz nicht in Friedberg liegt                                                                    30,50 €

 

Angefangene Kubikmeter werden zu vollen 100 Liter gerundet anteilig erhoben.

Die Gebühr beträgt je 100 Liter 1/10 der jeweiligen Gebühr.“

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

 

 

Friedberg, den xx.xx.2021

Stadt Friedberg

 

 

 

Roland  E i c h m a n n

Erster Bürgermeister

 

 

2.   Auf die Nachholung der entstandenen Gebührenunterdeckung in den Jahren 2017 bis 2020 wird verzichtet.

 

Die jährliche Kostenunterdeckung im Jahr 2021 von kalkulierten 157.500 € wird angesichts der zum 01.01.2022 angekündigten Übernahme der Entsorgung durch den Landkreis Aichach-Friedberg in Kauf genommen.

 

 

3.   Gewerbliche Anlieferer von Grüngut und sonstige Anlieferer von Grüngut, deren Wohnsitz nicht in Friedberg liegt, haben die kostendeckende Gebühr zu entrichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           25

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Bahner

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg

StR Stamp

StR Strobel