Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

1.Beschluss

 

  1. Folgende weiteren Haushaltsansätze des städtischen Vermögenshaushaltes 2021 werden aufgrund der bestehenden Dringlichkeit verbindlich im Vorgriff auf den späteren Satzungsbeschluss 2021 zur sofortigen Mittelbewirtschaftung freigegeben:

 

 

 

 

1.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          2

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

 

 

Abwesend:

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg

StR Stamp

 


2.Beschluss:

 

1.   Die Haushaltsansätze des städtischen Haushalt 2021 werden im Vorgriff auf den späteren Satzungsbeschluss 2021 soweit zur Mittelbewirtschaftung freigegeben, wie die finanzielle Verpflichtung je Einzelfall den Betrag in Höhe von 10.000 € nicht übersteigt und damit auch die Gesamtkosten dieser Verpflichtung nicht über diesen Betrag in Höhe von 10.000 € liegen. Wenn das jeweilige Vorjahresbudget 2020 diesen Betrag nicht erreichte, gilt ein entsprechend anteilig reduzierter Verfügungsbetrag und anteilig reduzierte Regelung über die Gesamtkosten.

 

 

2.   Folgende weiteren Haushaltsansätze des städtischen Verwaltungshaushaltes 2021 werden aufgrund der bestehenden Dringlichkeit verbindlich im Vorgriff auf den späteren Satzungsbeschluss 2021 zur sofortigen Mittelbewirtschaftung freigegeben:

 

 

 

 

2.Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           29

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

 

 

Abwesend:

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg

StR Stamp

 


Die Abstimmungsergebnisse sind im Beschlusstext aufgeführt.