Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtrat beschließt, den im Aufstellungsbeschluss vom 20.01.1994 beschlossenen Geltungsbereich dahingehend zu reduzieren, dass nur noch das Grundstück FlNr. 108 der Gem. Ottmaring umfasst ist. Auf die Überplanung des übrigen Bereiches, der zum überwiegenden Teil bereits bebaut ist, sowie der noch unbebauten Grundstücke, die aufgrund ihrer vorhandenen Erschließung nach § 34 BauGB beurteilt werden können, wird somit verzichtet.

 

Die Aufplanung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan der Stadt Friedberg Nr. 3 (neu) für das Gebiet nördlich der Hugolinstraße im Stadtteil Ottmaring" und wird als allgemeines Wohngebiet (WA) im Sinne von § 4 BauNVO ausgewiesen.

Das Gebiet ist im beiliegenden Lageplan stark umrandet gekennzeichnet. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereiches gemeinsam mit der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan-Vorentwurf für das Grundstück FlNr. 108 der Gem. Ottmaring durchzuführen.

 

Im Rahmen der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist die Übernahme der anfallenden Planungs- und Erschließungskosten mit den Eigentümern des Grundstückes FlNr. 108, Gem. Ottmaring im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages zu sichern.



 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           16

Nein:                                        15

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              31