Sitzung: 25.02.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2020/282
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/18.02.2020
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Aichach-Friedberg vom 18.02.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Untere
Naturschutzbehörde/17.02.2020
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Aichach-Friedberg, Untere Naturschutzbehörde vom 17.02.2020 wird zur Kenntnis
genommen.
Ihr wird jedoch in großen Teilen nicht
entsprochen und die aufgestellten Thesen großteils widerlegt, bzw. sind durch
Maßnahmen im Bebauungsplan soweit entkräftet, sodass das Fazit, es handele sich
hier um einen besonders problematischen Standort und daher würden die Belange
des Naturschutzes gegenüber den Zielen der Energiewende überwiegen und die
Planung solle deshalb nicht weiterverfolgt werden, als nicht gerechtfertigt
zurückgewiesen wird.
Zu Punkt 1:
Nachdem das Planvorhaben im Vorbehaltsgebiet Nr. 10 Paar und Ecknachtal
des Regionalplanes liegt, wurde und wird den Belangen von Natur und Landschaft
bei der Abwägung ein besonderes Gewicht zugemessen.
Vorgesehenen Maßnahmen:
Auswahl eines bereits vorbelasteten, kaum einsehbaren Standortes.
Schutz und Weiterentwicklung der bestehenden Biotope, Schaffung von
Heckenstrukturen aus einheimischen Gehölzen sowie Ausgleich des Eingriffes
durch Schaffung und extensive Pflege der Ausgleichsflächen und Extensivierung
der Eingriffsflächen werden im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
geregelt.
Zu Punkt 2:
In der Abwägung des Standortes wurden die Belange des Naturschutzes und
des Landschaftsbildes besonders berücksichtigt.
Die
Gründe für die Entscheidung zugunsten des gewählten Standortes sind unter
anderem in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung unter Punkt 4 „Standortauswahl / Standortalternativen
(FNP-Ebene)“ nachvollziehbar
dargestellt. Nachfolgend werden die Wichtigsten aufgeführt:
-
Der
Standort liegt in einem vorbelasteten Bereich entlang eines Schienenweges,
unter einer Höchstspannungsleitung und einer Mittelspannungsleitung, in der
Nähe einer kommunalen Kläranlage und einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
-
Das
Planungsgebiet ist optisch und physikalisch durch einen hohen Bahndamm von der
Paar-Aue abgeschnitten bzw. abgeschirmt.
-
Das
Planungsgebiet wird im Süden, Westen und Norden durchgehend mit heimischen
Gehölzen eingegrünt. Auf der Ostseite des Planungsgebiet durch den Bahndamm und
dessen Schilfbewuchs vor Einsicht geschützt.
-
Die
geplanten Eingriffs- und Ausgleichsflächen werden nach dem Bau der Anlage
extensiv gepflegt und somit im Vergleich zur bestehenden intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung ökologisch aufgewertet.
-
Geschützte
Biotope werden nicht in Anspruch genommen, sondern gepflegt und
weiterentwickelt.
-
Die vom
Plangebiet ausgehende landschaftsästhetische Wirkung ist, bedingt durch
Geländeform, Waldstrukturen und den hohen Bahndamm, von geringer Fernwirkung.
Die Anlage wird durch die vorgesehene Eingrünung zudem weitgehend verdeckt.
-
Für die
Schutzgüter Boden, Wasser, Luft, Klima, Tiere und Pflanzen sowie biologische
Vielfalt werden sich Verbesserungen einstellen, die Auswirkungen auf die
Schutzgüter Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und Sachgüter sind als nicht
erheblich anzusehen.
Die Regierung von Schwaben bestätigt in Ihrer Stellungnahme vom
20.01.2020, dass sich die Stadt in den zur Verfügung gestellten Unterlagen mit
der Lage in o.g. Vorbehaltsgebiet nachvollziehbar auseinandergesetzt hat.
Im Ergebnis dieser Abwägung ist der plangegenständliche Standort unter
den festgesetzten planerischen Vorgaben als geeignet einzustufen.
Zu Punkt 3:
Durch die in der Flächennutzungsplanänderung als Ziel genannten und im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Extensivierung wird dem Ziel des bestehenden Flächennutzungsplanes entsprochen und Intensivgrünland extensiviert.
Die im gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) durch das Planzeichen „Vernetzung durch Strauchgruppen, Einzelgehölze (geplant)“ vorgesehene Entwicklung, welches in der FNP-Änderung beibehalten wird, wird in der Planung mit der umfangreichen Eingrünung aus heimischen Gehölzen umgesetzt.
Die von der Unteren Naturschutzbehörde befürchtete Beschattung der Anlage durch diese Strauchgruppen ist als nicht erheblich in der Ertragsbetrachtung einkalkuliert
Zu Punkt 4:
Die Einwendungen hinsichtlich des Biotops wurden im Rahmen der rechtlichen Würdigung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgewogen und in die Festsetzungen aufgenommen.
Zu Punkt 5:
Die Würdigung der geplanten Eingrünung durch die Untere
Naturschutzbehörde wird positiv zur Kenntnis genommen.
Die von der unteren Naturschutzbehörde
vorgetragene Sichtweise, dass die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage im
Widerspruch zum Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) seht wird nicht geteilt,
da durch das Planvorhaben auch die Ziele des ABSP umgesetzt und langfristig
gesichert werden (etwa die Extensivierung oder die Optimierung von
Feuchtlebensräumen, ABSP 4.6).
Schutzgebiete werden nicht
in Anspruch genommen.
Die Artenschutzkartierung (ASK) weist derzeit
für das Planungsgebiet auf keine seltenen geschützten Tier- oder Pflanzenarten
hin.
Den im ABSP genannten
geschützten Tier- oder Pflanzenarten wird mit der Planung ein dauerhaftes
Lebensraumangebot gemacht so dass sich diese bisher nicht vorhandenen
ABSP-Ziel-Tierarten ansiedeln können.
Die Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung hat sich mit dem Thema unter Punkt 2.1.1 Arten- und
Biotopschutzprogramm ausführlich auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis
gekommen, dass das Vorhaben den Zielen den ABSP nicht entgegensteht.
Nachfolgend wesentliche
Stichpunkte aus der Begründung:
ABSP Naturraum 062-B Paartal
Das Planungsgebiet liegt außerhalb des Schwerpunktgebietes Paartal - im
tertiären Hügelland, in einem durch den Bahndamm vom eigentlichen Talraum
abgetrennten Randbereich (der wegen dieser Abtrennung auch nicht in das
Schwerpunktgebiet aufgenommen wurde).
Zu Gewässern macht das ABSP
keine Zielaussagen für das Planungsgebiet. Die Paar und
Ecknach liegen nicht in räumlichem
Wirkungsbereich des Planungsgebietes.
Das Planungsgebiet gilt nicht als wassersensibler Bereich und ist und
durch den Eisenbahndamm räumlich abgetrennt mindestens 120 m vom vorläufig
gesicherten Überschwemmungsgebiet der Paar entfernt.
Im Geltungsbereich, jedoch außerhalb der Einzäunungen oder
Bepflanzungsmaßnahmen im Zuge des Planvorhabens liegen Teilbereiche des
Objektes „Nasswiesen und Schilfröhricht an der Bahn nördlich Paar“ gem. ABSP
mit der Objektnummer 7632 B1061.
Dieses Objekt ist im ABSP als regional bedeutsam eingestuft.
Es umfasst die seltenen bzw. gefährdeten Lebensraumtypen Nasswiese,
feuchte Extensivwiese oder –weide, feuchte Hochstaudenflur, Großseggenried,
Röhricht.
Ein Teilbestand ist nach Art. 13 d BayNatSchG geschützt.
Das ABSP weist speziell für das Planungsgebiet auf keine geschützten
Tierarten hin.
Nachdem das ABSP-Objekt mit der Objektnummer 7632 B1061 per Satzung von
jeglichen Baumaßnahmen oder Bepflanzungsmaßnahmen ausgespart ist und
satzungsgemäß fachgerecht gepflegt werden muss, besteht kein Grund zu Befürchtungen
hinsichtlich Beeinträchtigungen. Durch den zusätzlich von den Biotopen
abgerückten Zaun ergibt sich sogar die flächige Erweiterung der Biotoptypen,
ggf. sogar in die eingezäunte extensiv genutzte Wiese hinein.
Zum Thema (sog. Scheuchwirkung):
Das Planungsgebiet ist keine offene Landschaft, die sich als
Brutlebensraum für den Kiebitz eignen würde und als Nahrungslebensraum bleibt
sie dem Kiebitz aufgrund der Extensivierungen in verbesserter Form erhalten.
Die im Zuge der Planung vorgesehenen artenschützerischen
Verbesserungsmaßnahmen entsprechen den im ABSP für den Planungsraum gesteckten
Zielen des Biotopverbundes und der Biotopvernetzung.
Eine Aufforstung wird nicht vorgenommen.
Die von der Unteren Naturschutzbehörde selbst begrüßten linearen
Strauchpflanzungen entsprechen in einem Gebiet das nicht als Bruthabitat für
Kiebitz und andere Wiesenbrüter geeignet ist den Zielen des ABSP.
Zu Punkt 6:
Unter
Punkt 4 und Punkt 5 der
Begründung zum Flächennutzungsplan ist nachvollziehbar
dargestellt, unter welchen Kriterien die Standortwahl getroffen wurde, welche
Standortalternativen untersucht wurden und wie die Abwägung der Argumente und
Kriterien vorgenommen wurde. Insbesondere wurde auch die Beurteilung der Stadt
aus dem Energienutzungsplan von 2014 berücksichtigt.
Dabei ist es
unerheblich, in welcher Reihenfolge die Beschlüsse für die Änderung des FNP und
die für den Bebauungsplan gefasst werden. Denn der Bebauungsplan wird immer
erst nach der Genehmigung des FNP seine Wirksamkeit erhalten. Die Aussage, der
Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan, ist folglich
richtig. Klarstellend wird in Begründung und Umweltbericht folgende Formulierung
verwendet: „Der Bebauungsplan entwickelt sich aus den künftigen Darstellungen
des FNP“.
Zu Punkt 7:
Dies betrifft den vorhabendbezogenen Bebauungsplan. Die Einwendung
wurde dort aufgenommen.
Zu Punkt 8:
Die Nutzung entsprechend dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ist 2018
abgelaufen. Seitdem wird die Wiese wieder intensiv gedüngt und bewirtschaftet.
Trotz fünfjähriger Bewirtschaftung ist im KULAP kein sonderlich
wertvoller, artenreicher Wiesenbestand entstanden, der im Bereich des
Eingriffes im westlichen Bereich als Fettwiese einzustufen ist.
Bisher wurden die Biotope, aufgrund der schlechten Befahrbarkeit nicht
intensiv bewirtschaftet - sie wurden lediglich bei geeigneter Witterung gemäht.
Eben diese Nutzungsbedingungen haben das Biotop so entstehen lassen wie es
derzeit als schützenwert gilt. Die geschützten Biotope befinden sich außerhalb
des Bereiches der Anlage und deren Einzäunung. Durch die Extensivierung der
Anlage ergibt sich somit auch eine Verbesserung der angrenzenden Biotope, die
zudem aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan mit Düngeverzicht und Mahd
mit Mähgutentfernung ökologisch aufgewertet und gesichert werden.
Zu Punkt 9:
Diese Einwendungen betreffen den vorhabendbezogenen Bebauungsplan und wurden
dort in die Festsetzungen aufgenommen.
Zu Punkt 10:
Baubedingt kommt es zu leichten Bodenverdichtungen, die ungefähr den
Bodenbelastungen einer intensivlandwirtschaftlichen Nutzung entsprechen und
sich regenerieren werden. Die anlagenbedingte Extensivierung der Nutzung mit
Düngeverzicht, Reduzierung der mechanischen Belastungen durch Großmaschinen
wird zu einer langfristigen Verbesserung der Bodenverhältnisse führen.
Zu Punkt 11:
Das Potential für die Naherholung im Planungsgebiet ist sehr
eingeschränkt, da auf engstem Raum eine Höchstspannungs-, eine
Mittelspannungsleitung, eine stark befahrene Eisenbahnlinie und eine Kläranlage
mit bereits bestehenden Freiflächen-Photovoltaikanalage konzentriert sind.
Zu Punkt 12:
Diese Einwendungen betreffen den vorhabendbezogenen Bebauungsplan und
wurden dort in die Festsetzungen aufgenommen.
Zu Punkt 13:
Die Empfehlungen des Praxis-Leitfadens für die ökologische Gestaltung
von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (LfU) sind bereits in der Planung
berücksichtigt.
Ebenso berücksichtigt sind die Rundschreiben der Obersten Baubehörde im
Bayerischen Staatsministerium des Innern (OBB)
"Freiflächen-Photovoltaikanlangen".
Zu Punkt 14:
Der Verweis auf die Flächennutzungsplanebene ist richtig, da in der
plangegenständlichen Flächennutzungsplanänderung unter Punkten 4 „Standortauswahl
/ Standortalternativen (FNP-Ebene“ und 5 „Standortentscheidung“ ausführlich
behandelt wurden und der Standort als geeignet eingestuft wurde (vgl. hierzu
Punkt 2).
Zu Punkt 15:
Das Planungsgebiet liegt in einem vorbelasteten Raum (Höchstspannungsleitung,
Mittelspannungsleitung, Kläranlage, Eisenbahnlinie). Es ist optisch und
physikalisch durch einen hohen Bahndamm von der Paar-Aue abgeschnitten bzw.
abgeschirmt.
Das Planungsgebiet wird süd-, west- und nordseitig umschließend mit
heimischen Gehölzen eingegrünt. Die Ostseite ist durch den begrünten Bahndamm
verdeckt.
Es gibt eine Fernwirkung auf den Weiler Rettenberg, die aber
mittlerweile detailliert untersucht wurde und wie bereits zum frühzeitigen
Verfahren als nicht erheblich einzustufen ist.
Der angrenzende wenig frequentierte Wanderweg ist von niedriger
Bedeutung. Die Eingrünung schirmt den Blick auf die Anlage weitgehend ab.
Zu Punkt 16:
Das Planungsgebiet fällt nicht unter das Kriterium "Böden mit sehr
hoher Bedeutung für die natürlichen Bodenfunktionen gemäß § 2 BBodSchG".
Im Planungsgebiet, das für die baulichen Anlagen in Anspruch genommen
wird, kommen keine Gleye über Niedermoor oder Niedermoor-Gleye aus
Wechsellagerungen von Lehm und Torf über Sand bis Lehm (Talsediment) vor. Das
ergibt sich aus der örtlichen Bestandsaufnahme im Abgleich mit der tatsächlich
anstehenden Vegetation, die wiederum Rückschlüsse auf die Bodenarten zulässt.
Zu Punkt 17:
Die Stadt Friedberg hat bereits 2014 in einem Energienutzungsplan den
geplanten Standort als für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geeignet
eingestuft.
Aufgrund der oben aufgeführten erklärenden Abwägungssachverhalte und
der Übernahme der empfohlenen verbessenden planerischen Festsetzungen ist zu
hoffen, dass die Untere Naturschutzbehörde das Planvorhaben weniger
problematisch beurteilen wird.
Insgesamt betrachtet werden die Ziele der Energiewende im Einklang mit
den Belangen des Naturschutzes verfolgt.
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt zum Teil
eine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.
A-2) Landratsamt Aichach-Friedberg,
Gesundheitsamt/31.01.2020
Die Stellungnahme des Landratsamtes
Aichach-Friedberg, Gesundheitsamt vom 31.01.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Ein Wasserschutzgebiet ist im vorliegenden
Vorhaben nicht betroffen.
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine
Änderung des Flächennutzungsplanentwurfs.
A-3) Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege/10.02.2020
Die Stellungnahme des Bayerischen
Landesamtes für Denkmalpflege vom 10.02.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden beachtet.
Auf die Bodendenkmäler ist in der Begründung
des Flächennutzungsplanes (Punkt 2.1.6 und 3.2.1) hinzuweisen.
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt eine Änderung
des Flächennutzungsplanentwurfs.
A-4) LEW Verteilnetz GmbH Netzführung Nord/19.02.2020
Die Stellungnahme
der LEW Verteilernetz GmbH Netzführung Nord vom 19.02.2020 wird zur Kenntnis
genommen.
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung
des Flächennutzungsplanentwurfs.
A-5) Bayerischer Bauernverband, GS Augsburg –
Aichach-Friedberg/20.02.2020
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes vom 20.02.2020 wird
zur Kenntnis genommen.
Unter Punkt 4 „Standortauswahl / Standortalternativen FNP-Ebene)“
und 5 „Standortentscheidung“ der Begründung des Flächennutzungsplanes wurde nachvollziehbar
dargestellt, dass der Stadtrat den Standort als geeignet einschätzt. 2014 wurde
die Fläche im Energienutzungsplan als Potenzialfläche für
Freiflächen-Photovoltaikanlage identifiziert.
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung
des Flächennutzungsplanentwurfs.
A-16) Regierung von Schwaben/21.02.2020
Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben
vom 21.02.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Die Einschätzung der Regierung von Schwaben,
die Stadt habe sich mit der Problematik der Lage des Geltungsbereiches im
landschaftlichen Vorbehaltsgebiet nachvollziehbar auseinander-gesetzt, wird
sehr begrüßt. Der Sachverhalt wird der Unteren Naturschutzbehörde in deren
Stellungnahme zur Kenntnis gebracht, da von ihr hierzu eine gegensätzliche
Einschätzung vorgetragen wurde.
Entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung erfolgt keine Änderung
des Flächennutzungsplanentwurfs.