Sitzung: 25.02.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27
Vorlage: 2021/071
Aufgrund von pandemiebedingten Ausfällen bzw. Einschränkungen der Probenarbeit wird die Jahresgebühr 2020/2021 nach der Gebührensatzung der städtischen Jugendkapelle Friedberg gemäß § 5 angepasst.
Die Bemessungsgrundlage für die diesjährige Gebührenerhebung wird einmalig auf eine monatliche Basis umgestellt (§ 5 Ziffer 5.1). Die Gebühren gemäß § 5 Ziffer 5.3 werden nur für die Monate erhoben, an denen tatsächlich Proben der Jugendkapelle erfolgen konnten und können.