Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Aufgrund von pandemiebedingten Ausfällen bzw. Einschränkungen der Probenarbeit wird die Jahresgebühr 2020/2021 nach der Gebührensatzung der städtischen Jugendkapelle Friedberg gemäß § 5 angepasst.

 

Die Bemessungsgrundlage für die diesjährige Gebührenerhebung wird einmalig auf eine monatliche Basis umgestellt (§ 5 Ziffer 5.1). Die Gebühren gemäß § 5 Ziffer 5.3 werden nur für die Monate erhoben, an denen tatsächlich Proben der Jugendkapelle erfolgen konnten und können.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

StRin Hörmann von u. zu Guttenberg

StR Manfred Losinger

StR Stamp

StR Wurzer