Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, eine 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße, nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße und westlich der Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße in Friedberg im Bereich der Grundstücke Flurnummern 632/8 (Teilfläche), 887/3, 887/4, 887/6, 887/7, 887/10, 887/11, 887/12, 887/13, 887/14, 887/15 und 887/16 durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) vom 11.03.2021 schwarz umrandet dargestellt.

 

Ziel der Änderung ist eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.

 

Der Vorhabenträger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           13

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                        

Anwesend:                              13

     

Abwesend:

StR Beutlrock – vertreten durch StR Held

StRin Hörmann von und zu Guttenberg – vertreten durch StR Rietzler

FrV Rockelmann (als Gast da)– vertreten durch StR Dr. Mersdorf

FrV Hatzold – vertreten durch StR Strobel