Sitzung: 25.03.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 25
Vorlage: 2021/094
A) Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange
Die Stellungnahmen nachstehender Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 3 beigefügt und sind Bestandteil des Beschlusses.
(Hinweis: Aufgrund der
Beteiligung im Parallelverfahren beziehen sich einige der folgenden
Stellungnahmen u.U. nicht immer auf die Bearbeitungsebene des
Flächennutzungsplans, sondern auf die detailliertere Ebene des Bebauungsplans.)
A-1) Landratsamt Aichach-Friedberg/28.01.2021
Die Stellungnahme des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 28.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Untere
Naturschutzbehörde/27.01.2021
Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 27.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen Hinweise der Stellungnahme sind auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens zu behandeln und abzuwägen.
Kreisstraßenverwaltung/21.01.2021
Die Stellungnahme der Kreisstraßenverwaltung des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 21.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf Ebene des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes als
vorbereitende Bauleitplanung steht die Lage des Endes der Ortsdurchfahrt und
das damit einhergehende Anbauverbot außerhalb der Ortschaft der Darstellung
eines Sondergebietes nicht grundsätzlich und unüberwindbar entgegen, da bei
Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gem. Art. 23 Abs. 2
BayStrWG Ausnahmen grundsätzlich möglich sind. Das Thema Ortsdurchfahrt ist
vielmehr im Rahmen der Konfliktbewältigung im Verfahren des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes genauer zu behandeln. Im Zuge dessen hat der Stadtrat in seiner
Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, die Versetzung des Ortsdurchfahrtsendes nach
Norden zu beantragen, sodass für diesen Abschnitt die Straßenbaulast und die
straßen- und wegerechtliche Bewertung auf die Stadt Friedberg übertragen wird.
Der Antrag auf Verlängerung der Ortsdurchfahrt wurde mit der Regierung von
Schwaben vorabgestimmt und beim Landratsamt Aichach-Friedberg zwischenzeitlich
eingereicht.
Eine Änderung der Zufahrt zum nördlichen Parkplatz ist
derzeit nicht vorgesehen. Hier kann ggf. bei einer Umsetzung der Geh- und
Radwegverbindung nach Eurasburg noch eine Anpassung vorgenommen werden. Dies
ist nicht Bestandteil des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.
Eine Verbesserung der straßenverkehrlichen Situation am
Ortseingang ist aufgrund der Platzverhältnisse und Topographie derzeit nicht
ohne weiteres möglich. Zudem soll das Feldgehölz soweit möglich erhalten
werden, der Baumbestand steht baulichen Anpassungen in diesem Bereich entgegen.
A-2) Bayerischer Bauernverband/19.01.2021
Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbands vom 19.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.
Die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan im Bereich der Eingrünung vorgesehenen Großbäume sind im gesetzlich vorgeschriebenen Abstand von mindestens 4 m Entfernung von der landwirtschaftlichen Fläche vorgesehen. Mögliche Anpassungen werden in Rücksprache mit der Naturschutzbehörde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens festgelegt.
A-3) Bayer.
Landesamt für Denkmalpflege/20.01.2021
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 20.01.2021 sowie der Verweis auf die Stellungnahme vom 13.05.2020 werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf Art. 7 Abs. 1 BayDSchG ist nur in der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes aufgeführt. Daher bleibt der Hinweis auf Art. 8 BayDSchG im Textteil bestehen. Alle weiteren Änderungen werden auf Ebene des Bebauungsplanverfahrens abgehandelt.
A-4)
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth/26.01.2021
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth vom 26.01.2021 sowie der Verweis auf die Stellungnahme vom 09.04.2020 werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
A-5) IHK
Schwaben/29.01.2021
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Schwaben vom 29.01.2021 wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.