Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 8.8.2020 (BGB. I S. 1728) die 44. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg am nördlichen Rand des Stadtteils Rohrbach zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels sowie zugehöriger Stellplätze im Stadtteil Rohrbach.

 

Die vom Büro Herb + Partner, Thierhaupten gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.03.2021 mit der Begründung und Umweltbericht vom 25.03.2021 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           22

Nein:                                          3

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              25

     

 

 

Abwesend:

3.BMin Eser-Schuberth

StR Dorsch

StRin Gerber

StR Trinkl

StR Losinger Manfred

StR Wurzer