Sitzung: 25.03.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 3, pers. beteiligt: 0, anwesend: 26
Vorlage: 2021/097
Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches
– BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl.
I S. 3634), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes v. 8.8.2020 (BGB. I S. 1728) die 44. Änderung
des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Friedberg am nördlichen
Rand des Stadtteils Rohrbach zur Errichtung eines Veranstaltungsstadels sowie
zugehöriger Stellplätze im Stadtteil Rohrbach.
Die vom Büro Herb + Partner, Thierhaupten gefertigte Flächennutzungsplanänderung
in der Fassung vom 25.03.2021 mit der Begründung und Umweltbericht vom 25.03.2021
sind Bestandteil dieses Beschlusses.