Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, pers. beteiligt: 0, anwesend: 27

Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Wiffertshauser Straße, nördlich der Bahnlinie, östlich der Münchner Straße und westlich der Ekherstraße sowie westlich der Geistbeckstraße und südlich der Trefflerstraße in Friedberg im Bereich der Grundstücke Flurnummern 632/8 (Teilfläche), 887/3, 887/4, 887/6, 887/7, 887/10, 887/11, 887/12, 887/13, 887/14, 887/15 und 887/16.

 

Der Geltungsbereich ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) vom 25.03.201 schwarz umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Ziel der Änderung ist eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung in diesem Bereich zu ermöglichen. Die Bebauungsplanänderung soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen.

 

Der Vorhabenträger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           27

Nein:                                          0

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              27

     

 

 

Abwesend:

3.BMin Eser-Schuberth

StR Dorsch

StRin Gerber

StR Losinger