Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 10, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29

Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S 796, BayRS 2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) die 45. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes am westlichen Ortsrand des Stadtteils Stätzling zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters.

 

Die von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung OPLA, Augsburg, gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.03.2021 und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 25.03.2021 sind Bestandteile dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:                                           19

Nein:                                        10

Pers. beteiligt:                           0

Anwesend:                              29

     

 

 

Abwesend:

3.BMin Eser-Schuberth

StR Dorsch