Sitzung: 25.03.2021 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 10, pers. beteiligt: 0, anwesend: 29
Vorlage: 2021/023
Die Stadt Friedberg beschließt aufgrund der §§ 2, 5 und 6 des
Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) und des Art.
23 der Gemeindeordnung – GO – für den Freistaat Bayern in der Fassung
der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S 796, BayRS
2020-1-1-l), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2020 (GVBl.
S. 350) die 45. Änderung des Flächennutzungs-
und Landschaftsplanes am westlichen Ortsrand des Stadtteils Stätzling
zur Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters.
Die von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung OPLA,
Augsburg, gefertigte Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 25.03.2021
und die Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 25.03.2021 sind
Bestandteile dieses Beschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.